Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / [Ohne Titel]

Ass. iur. Sarah Hoffmann, LL.M. (Paris), LL.M. / Ass. iur. Merle Niendorf[*] Das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) wurde am 14.12.2023 vom Bundestag i.d.F. der Beschlussempfehlun...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / a) Doppelbesteuerung

Der I. BFH-Senat ist der Ansicht, dass die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer unterliegt (BFH v. 6.12.2016 – I R 50/16, BStBl. II 2017, 324 = ErbStB 2017, 93 [Hartmann]). Die hieraus resultierende Doppelbesteuerung ist m.E. aber nicht zu verallgemeinern. Für die in diesem Beit...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. (FH) Wilhelm Kollenbroich, StB, StiftM (FS) / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Während der größere Anteil der Stiftungen in Deutschland den steuerbegünstigen gemeinnützigen Stiftungen zuzuordnen (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungsdatenbank) ist, steigt die Zahl der nicht steuerbegünstigen privatnützigen Stiftungen. Bei dieser Gr...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / I. Einführung

Während der größere Anteil der Stiftungen in Deutschland den steuerbegünstigen gemeinnützigen Stiftungen zuzuordnen (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stiftungsdatenbank) ist, steigt die Zahl der nicht steuerbegünstigen privatnützigen Stiftungen. Bei dieser Gruppe etabliert sich vermehrt in den letzten Jahren die Familienstiftung als Gestaltungsmodell in der Nachfolgeberat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Doppelstiftung

Tz. 160 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Doppelstiftungen sollen dem Zweck ihrer Konstruktion nach sowohl gemeinnützige Zwecke als auch den Erhalt eines Unternehmens verfolgen. Die Bündelung in einer einzigen Stiftung (sog Kombinationsstiftung) würde in den meisten Fällen einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) und Ausschließlichkeit (§ 56 AO) darstellen. In der Praxis wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Einlagekonto nach § 27 KStG

Tz. 122 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im Anrechnungsverfahren nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil und dokumentierten mithin keine Zuwendungen im EK04. Ob die Stiftung heute ein Einlagekto iSd § 27 KStG führen kann, ist umstritten. Nach Verw-Auff (s OFD NRW, Arbeitshilfe "Stiftungen aus stlicher Sicht" Rn 6.7, Stand 01.01.2017) ist § 27 KStG nicht auf Stiftungen an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm, Der Abschluss des EAV im GmbH-Recht, BB 1981, 1491; Heidenhain, Änderung der bestehenden Ergebnisverwendungs-Verfassung in der GmbH mit einfacher Mehrheit? GmbHR 1987, 293; Timm, Gekl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.1 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen (§ 14 Abs 5 S 1 KStG)

Tz. 1531 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gesondert festzustellen ist das dem OT zuzurechnende Organeinkommen. Damit gemeint ist nicht das von der OG selbst zu versteuernde Einkommen, welches außer bei der Leistung von Az stets null beträgt, sondern das Einkommen, das sich unter Berücksichtigung des § 15 KStG (sog Bruttomethode) vor Zurechnung zum OT ergibt (glA s Frotscher, in F/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verhältnis des Fremdvergleichs zu § 12 EStG

Tz. 135 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Während im Fall des Vorteilsausgleichs (dazu s Tz 82ff) mehrere, uU auch verschiedenartige Vorgänge (Leistungen und Gegenleistungen) zusammengefasst und saldiert werden, konnte die wirtsch Betrachtungsweise bisher nicht dahin führen, formal einheitliche Leistungen, die sowohl den betrieblichen als auch den gesellschaftlichen Bereich berühren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen ("Vorteilsgeneigtheit")

Tz. 153 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr hat der BFH mit der notwendigen "Eignung, einen sonstigen Bezug auszulösen", ein weiteres Tatbestandsmerkmal der vGA geschaffen; s Urt des BFH v 07.08.2002, BStBl II 2004, 131; s Urt des BFH v 25.01.2005, BStBl II 2006, 190; s Beschl des BFH v 07.06.2016, BFH/NV 2016, 1496. Hierin soll der Ausschüttungscharakter der v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 2 Beschäftigung im Ausland

Wird ein ausländischer Arbeitnehmer von einem deutschen Unternehmen dauerhaft im Ausland beschäftigt, gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften des jeweiligen Beschäftigungsstaates. Das deutsche Unternehmen unterliegt hinsichtlich der Beitrags- und Meldepflichten den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates. Der Umfang der Absicherung des Arbeitnehmers ist in den versc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer / 3.4 Illegale Beschäftigung

Ein ausländischer Arbeitnehmer, der in Deutschland eine Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ausübt, unterliegt dennoch der Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen. Kann die konkrete Dauer der bisherigen Beschäftigung nicht festgestellt werden, gilt eine Fiktion. Es wird unterstellt, dass die Beschäftigung bereits seit mindestens 3 Monaten bestand...mehr

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Recruiting: Administration ... / Zusammenfassung

Überblick Die Administration im Stellenbesetzungsprozess umfasst sämtliche Aufgaben, die im Hintergrund ablaufen. Sie ist insofern von der konkreten Betreuung der Bewerber oder der Durchführung der Interviews abzugrenzen, da sie sich auf die koordinierenden Tätigkeiten hinter diesen Aufgaben und Prozessschritten bezieht. Dieser Beitrag gibt Hinweise und Tipps für diese admin...mehr

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Recruiting: Administration ... / 3.5 Kommunikation mit dem Betriebsrat

Zur Anhörung des Betriebsrats zu einer Einstellung können ebenfalls standardisierte E-Mails herangezogen werden. Der Kommunikationsweg sollte mit dem Betriebsrat einmalig abgestimmt sein, sodass keine Hürden in der Zusammenarbeit entstehen.[1] Durch diese Art der Kommunikation können alle relevanten Informationen deutlich zeitsparender übermittelt werden, sodass der Betriebs...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / 6. Zusammenfassung

Das BMF-Schreiben v. 10.5.2022 behandelt bereits eine große Zahl praxisrelevanter Fragestellung, jedoch längst nicht alle. Krypto-Transaktionen sind ebenso vielfältig und komplex wie die Technologie selbst. Zudem zeichnet sich die "Krypto-Szene" durch große "Experimentierfreudigkeit" aus. Ein paar ausgewählten Spezialfragen gehen wir im nächsten Beitrag nach. Service: BMF v....mehr

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Steuerliche Förderung der p... / [Ohne Titel]

StB Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Die staatliche Förderung für den Aufbau einer zusätzlichen privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge besteht aus zwei Elementen: zum einen aus der progressionsunabhängigen Altersvorsorgezulage nach dem XI. Abschnitt des EStG und zum anderen aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG. Es muss dabei von Amts wegen geprüft werden, welche Förderu...mehr

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Wegzugsbesteuerung und dere... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*] Ein steuerlicher Wegzug hat verschiedene Konsequenzen, so dass entsprechende Situationen sorgfältig zu planen sind. Neben den möglichen Wegzugs- und Entstrickungssteuern im Zeitpunkt des Wegzuges sowie den steuerlichen Konsequenzen im Zuzugsstaat sind auch nacheilende Steuerpflichten im Inland zu berücksichtigen. Di...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / 4. Sonderausgabenabzug

Eigene Beiträge des Steuerpflichtigen: Neben der Zulageförderung nach Abschnitt XI EStG können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Altersvorsorgebeiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a Abs. 1 EStG). Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kommt...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / 5. Nachgelagerte Besteuerung

Anwendungsbereiche: § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen i.S.d. § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistungen erst in der Ausz...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 2): Tradi... / [Ohne Titel]

Dr. Christian Bertrand, RA / FASt und Michael Görlich, RA/FASt[*] Im ersten Teil unserer neuen Kompakt-Aufsatzreihe "Krypto 2 Go" haben wir die technischen Grundlagen erläutert und die wichtigsten Grundbegriffe vorgestellt. Teil 2 vermittelt einen ersten Überblick über die steuerliche Behandlung von Kryptowerten, die in späteren Beiträgen vertieft wird.mehr

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Steuerliche Förderung der p... / 6. Fazit und Ausblick

Das umfangreiche BMF-Schreiben v. 5.10.2023 [7] stellt für den Praktiker eine große Erleichterung dar. Künftig ist nicht mehr eine Recherche in den verschiedenen Gesetzesänderungen und der BFH-Rechtsprechung im Einzelnen erforderlich, sondern den Erläuterungen des BMF können alle entscheidungserheblichen Informationen entnommen werden. So erhält der Praktiker schnell einen Üb...mehr

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Steuerliche Förderung der p... / b) Mindesteigenbeitrag

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags: Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge. Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % der maßgebenden Einnahmen, max. 2.100 EUR, ab...mehr

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Berücksichtigung von Kinder... / 3 Kinderzahlabhängige Beitragsentlastung

Für Eltern[1] reduziert sich der Beitragssatz i. H. v. 3,4 % für jedes Kind ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind um jeweils einen Abschlag i. H. v. 0,25 Beitragssatzpunkten. Bei der Ermittlung des Abschlags nicht berücksichtigungsfähig sind Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.[2] Achtung Begrenzung des Beitragsabschlags Die Entlastung in Form von Beitragsabschlägen gilt i...mehr

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Berücksichtigung von Kinder... / 4 Berechnung der Beiträge

4.1 Arbeitnehmer Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der S...mehr

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Berücksichtigung von Kinder... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

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Berücksichtigung von Kinder... / 4.2 Bezieher von Krankengeld

Beitragsabschläge sind auch bei der Bemessung der Beiträge für Bezieher von Krankengeld zu berücksichtigen. Sie reduzieren nur die vom Mitglied zu tragenden Beiträge.[1] Die vom Mitglied zu tragenden Beiträge werden ausgehend vom halben Beitragssatz errechnet; somit ist zur Ermittlung des vom Leistungsbezieher zu tragenden Beitragsanteils der halbe Beitragssatz um den jeweili...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 3.2.1 Beginn der Beitragsentlastung

Damit die Beitragsentlastung zum Tragen kommt, sind mindestens 2 Kinder erforderlich, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neugeborene Kinder werden – vorbehaltlich der Regelungen zum Nachweis[1] – jeweils ab dem 1. des Monats der Geburt des Kindes berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beitragsentlastung bei neugeborenen Kindern Der versicherungspflichtige Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kindern bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung

Zusammenfassung Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den j...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / Zusammenfassung

Überblick In der Pflegeversicherung wirken sich Kinder auf die Höhe des Beitragssatzes der beitragspflichtigen Eltern aus. Kinderlose beitragspflichtige Personen zahlen zusätzlich einen Beitragszuschlag. Eltern mit mehreren Kindern hingegen erhalten einen Beitragsabschlag. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen und den konkreten Auswirkungen in den jeweiligen Fallk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5.3 Spätere Berücksichtigung der Beitragsabschläge

Können die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen aktuell nicht berücksichtigt werden, sind sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30.6.2025 zu erstatten.[1] Die Erstattung erfolgt durch die beitragsabführenden Stellen, bei Selbstzahlern durch die Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist. Der Erstattungsanspruch auf die Beitragsabsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5.4 Verzinsung der Erstattungsansprüche

Der Erstattungsbetrag ist grundsätzlich zu verzinsen, um finanzielle Nachteile für die Betroffenen durch die nicht rechtzeitige Berücksichtigung der Beitragsabschläge bei der Beitragsbemessung auszugleichen. Dieser Erstattungsanspruch ist nach Ablauf des Kalendermonats der Beitragszahlung bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Erstattung mit 4 % pro Jahr zu verzinsen. Ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 3.2.2 Ende der Beitragsentlastung

Die Berücksichtigung der Kinder bei der Beitragsentlastung endet immer mit Ablauf des Monats, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Das Lebensjahr vollendet jemand immer einen Tag vor der Wiederkehr des Geburtstags. Entsprechend vollenden Personen, die am 1. eines Monats geboren sind, ihr 25. Lebensjahr immer mit dem letzten Kalendertag des Vormonats und werden folgl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5 Nachweise

Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder unter 25 Jahren müssen gegenüber der beitragsabführenden Stelle (z. B. dem Arbeitgeber) nachgewiesen werden, sofern diesen die Angaben nicht bereits bekannt sind. Selbstzahler müssen diese selbst gegenüber der Pflegekasse bekunden. Mitglieder, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung selbst an die Krankenkasse zahlen (z. B. f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.1 Vom Beitragszuschlag ausgenommene Personengruppen

2.1.1 Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5.2 Wirkung der Nachweise

Bei den Nachweisen ist zwischen Kindern zu unterscheiden, die vor dem 1.7.2023 geboren wurden, im Zeitraum zwischen dem 1.7.2023 und dem 30.6.2025 geboren werden und ab dem 1.7.2025 geboren werden. 5.2.1 Geburt des Kindes vor dem 1.7.2023 Nachweise für vor dem 1.7.2023 geborene Kinder wirken vom 1.7.2023 an; erfolgt der Nachweis für zwischen dem 1.4.2023 und dem 30.6.2023 geboren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5.1 Verfahren zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder

Für den Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der Kinder stehen optional 2 Verfahren zur Verfügung. Die beitragsabführende Stelle, bei Selbstzahlern die Pflegekasse, entscheidet, welches Verfahren sie anwendet. Es besteht bis zum 30.6.2025 die Möglichkeit sich die Angaben zu den Kindern ohne weitere Prüfung mitteilen zu lassen (vereinfachtes Verfahren) oder sich die Nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.1.2 Geburtsjahrgänge vor 1940

Der Beitragszuschlag für Kinderlose ist nicht von Mitgliedern zu zahlen, die vor dem 1.1.1940 geboren sind.[1] Personen der Geburtsjahrgänge vor 1940 sind generell vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich Kinder haben oder jemals hatten. Es handelt sich um eine Stichtagsregelung. Das festgelegte Datum verändert sich nicht.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.1.4 Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Mitglieder, die wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Werden weitere beitragspflichtige Einnahmen bezogen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge), ist die Ausnahmeregelung auf diese weiteren beitragspflichtigen Einnahmen nicht anzuwenden. Gleiches...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.2.1 Leibliche Eltern

Der Begriff der Eltern umfasst die Mutter und den Vater des Kindes. Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteina...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.2.5 Elterneigenschaft für mehrere Personen

Elterneigenschaft kann bei weiteren Elternteilen gegeben sein mit der Konsequenz, dass der Beitragszuschlag für Kinderlose für alle beteiligten Elternteile des Kindes nicht zu erheben ist. Praxis-Beispiel Elterneigenschaft bei Scheidung der leiblichen Eltern Die leiblichen Eltern von Kind A lassen sich scheiden. Die Mutter heiratet einige Jahre darauf erneut und nimmt das Kind...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.2.3 Stiefeltern

Stiefeltern sind Ehegatten oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft in Bezug auf nicht zu ihnen in einem Kindschaftsverhältnis stehende leibliche oder angenommene Kinder des anderen Ehegatten oder Lebenspartners. Sie gehören allerdings dann nicht zu den Eltern i. S. d. § 55 Abs. 3 Satz 3 SGB XI, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung oder Begründung der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 3.1 Elterneigenschaft

Zu den Eltern im Sinne dieser Regelung zählen neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern auch Stiefeltern und Pflegeeltern. Die Definition ist grundsätzlich dieselbe wie für den Beitragszuschlag für Kinderlose.[1] Eine einmal begründete Elterneigenschaft nimmt Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose aus. Die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 3.3 Beitragsentlastung für Eltern unter 23 Jahren

Der Beitragszuschlag für Kinderlose kommt nur für Personen zum Tragen, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Beitragsentlastung bezieht sich jedoch auf die Erziehungsleistung der Eltern. Diese ist unabhängig vom Alter der Eltern. Daher gilt die Beitragsentlastung auch für Eltern, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5.2.2 Geburt des Kindes in der Zeit vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025

Nachweise für Kinder, die im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 30.6.2025 geboren werden, wirken ab Beginn des Monats der Geburt. In dieser Zeit werden die beitragsabführenden Stellen und Pflegekassen vom Aufwand zur Prüfung von Nachweisen weitestgehend entlastet, indem sie auf Anforderung auch die von den Mitgliedern mitgeteilten Angaben über die berücksichtigungsfähigen Kinder o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2 Beitragszuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird in der Pflegeversicherung seit dem 1.1.2005 erhoben. Zu Beginn betrug dieser Beitragszuschlag 0,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds. Mit Wirkung vom 1.1.2022 wurde der Beitragszuschlag für Kinderlose auf 0,35 % erhöht. Seit dem 1.7.2023 beträgt er 0,6 %. Er wird vom Arbeitnehmer allein getragen. Die Zahlung des Beitrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.1.1 Mitglieder, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Mitglieder sind bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollenden, vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Die Beitragspflicht hinsichtlich des Beitragszuschlags setzt dementsprechend mit Beginn des auf die Vollendung des 23. Lebensjahres folgenden Monats ein, sofern das Mitglied nicht zu einer der Personengruppe gehört, die von der Beitragspflic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 5.1.3 Analoges Verfahren

Außerhalb des bis zum 30.6.2025 geltenden vereinfachten Nachweisverfahrens können weiterhin Nachweise über die Elterneigenschaft und die Anzahl der Kinder angefordert und zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Dies gilt anschließend weiterhin, wenn nicht auf das digitale Verfahren zurückgegriffen wird. Die Grundsätzlichen Hinweise vom 28.3.2024 enthalten umfassende Empfehl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.1.3 Wehrdienstleistende

Wehrdienstleistende sind ohne weitere Differenzierung vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen.[1] Hierbei handelt es sich nicht um eine personenbezogene, sondern um eine auf die Tätigkeit der Person und der daraus resultierenden Einnahmen bezogene Ausnahme von der Beitragspflicht. Sofern daneben weitere beitragspflichtige Einkünfte erzielt werden (z. B. Renten, Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berücksichtigung von Kinder... / 2.2 Elterneigenschaft

Ebenfalls vom Beitragszuschlag ausgenommen sind Personen, die die Elterneigenschaft haben.[1] Dazu gehören die Eltern i. S. d. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Dies sind die leiblichen Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Bei den Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sind jeweils zusätzliche Voraussetzungen erforderlich. Die Elterneigenschaft unter...mehr