Fachbeiträge & Kommentare zu Baurecht

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang des Schuldvertragsstatuts

Rz. 340 Das durch Art. 3 ff. Rom I-VO zu bestimmende Vertragsstatut regelt die schuldrechtlichen Verhältnisse grundsätzlich umfassend. Es betrifft z.B. das gültige Zustandekommen des Vertrages, seinen Inhalt und die daraus resultierenden Rechte, Verpflichtungen und Ansprüche der Parteien. Als eigenständige Teilfragen sind aber v.a. die Form, die Geschäftsfähigkeit und eine e...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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§ 5 Architektenrecht / VI. Einwendungen des Auftraggebers

Rz. 48 Eine abstrakte Zusammenstellung aller möglichen Einwendungen, Gegenrechte und Verteidigungsmöglichkeiten des Auftraggebers ist nicht möglich. Die Verteidigungsmöglichkeiten lassen sich jedoch weitgehend danach systematisieren, ob sie sich gegen den Vertragsschluss bzw. die Auftragserteilung richten, die Honorarrechnung als solche bzw. deren rechnerische Richtigkeit od...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / a) Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 131 Bei Bauvorhaben werden immer wieder Mängel durch verschiedene Baubeteiligte verursacht. Regelmäßig kommt dann eine gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten, § 421 BGB, gegenüber dem Besteller in Betracht. Dem Besteller steht es völlig frei, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nimmt. Regelmäßig ist es sinnvoll, mehrere Gesamtschuldner auch gleich gemeins...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Kostenvorschuss

Rz. 37 Die Zahlung des Kostenvorschusses kann der einzelne Erwerber regelmäßig nicht an sich, sondern an die Eigentümergemeinschaft verlangen.[36] Etwas anderes gilt nur dann, wenn ihm sämtliche übrigen Erwerber ihre Mängelansprüche abgetreten haben.[37]mehr

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§ 14 Bauvertrag / f) Abnahme

Rz. 262 Geschuldet werden hier nicht nur die Abnahme der entsprechenden Bauleistungen des Generalübernehmers gegenüber seinen Subunternehmern, sondern auch die öffentlich-rechtlichen Abnahmen. Bei der öffentlich-rechtlichen Abnahme überprüft die Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung des erstellten Bauwerkes mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Landesbauordnunge...mehr

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§ 9 Prozessuales / (1) Mängelansprüche

Rz. 65 Dies betrifft im Rahmen des Baurechts die Mängelrechte der §§ 633, 634 BGB. Ob das Gewährleistungsrecht im Folgeprozess aktiv als Anspruch oder passiv im Wege der Einrede geltend gemacht werden soll, ist nicht erheblich.[95]mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Passivprozess der Gemeinschaft

Rz. 13 Die Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft in Bezug auf die Mängelrechte der Erwerber beschränkt sich auf die Geltendmachung gemeinschaftsbezogener Ansprüche. Für Vergütungsklagen des Bauträgers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht passiv legitimiert oder prozessführungsbefugt. Dementsprechend kann der Bauträger die Gemeinschaft nicht auf Vergütung verklagen...mehr

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§ 9 Prozessuales / i) Anerkannte Regeln der Technik

Rz. 28 Die anerkannten Regeln der Technik gelten als Mindeststandard, wenn die Parteien nichts Anderes vereinbart haben. Dieser Standard ist jedenfalls stillschweigend zugesichert, wobei es auf den Stand der Technik im Zeitpunkt der Abnahme ankommt.[32]mehr

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§ 9 Prozessuales / e) Rechte des Erwerbers

Rz. 24 Die Mängelansprüche haben ihre Grundlage in den einzelnen Erwerbsverträgen auch dann, wenn Mängel des Gemeinschaftseigentums in Rede stehen. Daher kann grundsätzlich auch jeder einzelne Erwerber die Mängelrechte geltend machen. Er ist jedoch in der Ausübung solcher Rechte beschränkt, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern oder die durch einen Beschluss des W...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Entbehrlichkeit Verfügungsgrund

Rz. 112 Streiten die Parteien daher über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs. 2 BGB (Muss der Unternehmer einer Anordnung nachkommen? Ist die Anordnung für ihn zumutbar?) oder über die Höhe einer Vergütungsanpassung (z.B. bei Streitigkeiten über die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen, berechnet nach § 650c Abs. 3 BGB bzw. § 650c Abs. 1 un...mehr

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§ 9 Prozessuales / d) Abnahme des Erwerbers

Rz. 23 Die Abnahme ist auch hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums Sache des Einzelerwerbers, da sich dieses Recht aus dem jeweiligen Einzelvertrag ergibt. Die Bejahung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft ändert daran nichts. Dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche, die die Herstellung des Gemeinschaftseigentums betreffen, an sich ziehen kann, s...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / I. Streitverkündung gegenüber dem Sachverständigen

Rz. 35 Mit Beschl. v. 27.7.2006[55] hat der BGH das höchstrichterlich entschieden, was ohnehin schon der überwiegenden Meinung[56] in Rechtsprechung und Literatur entsprach: Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig. Die verfahrensrechtliche Stellung des Sachverständigen als "Gehilfe des Richters" sei mit einer Behandlung des Sachverstä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Begriff der Wohnung

Rz. 2 Der Begriff "Wohnung" i.S.d. Vorschrift ergibt sich aus Nr. 4 der "Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes" vom 19.3.1974,[3] dort ist unter Hinweis auf DIN-Blatt 283[4] ausgeführt: "Eine Wohnung ist die Summe der Räume, welche die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets ...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / I. Zulässigkeit während des Rechtsstreits

Rz. 4 Gem. § 485 Abs. 1 ZPO kann während eines Rechtsstreits ("Hauptsacheprozess") das selbstständige Beweisverfahren auf Antrag einer Partei angestrengt werden, wenn der Gegner zustimmt (§ 485 Abs. 1 Alt. 1 ZPO) oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird (§ 485 Abs. 1 Alt. 2 ZPO). Sofern die Zustimmung des Antragsgegners wä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Liegenschaftsrecht und seine Teilgebiete

Rz. 4 Materielles Grundstücksrecht, Grundbuchverfahrensrecht, öffentliches Bodenrecht mit dazugehörigem Verfahrensrecht und Immobiliarvollstreckungsrecht sind selbstständige Teilgebiete des Liegenschaftsrechts, die eine getrennte Kodifizierung erfahren und sich trotz ihrer engen Verflechtung eigenständig entwickelt haben. Sie unterscheiden sich nach Wesen, Voraussetzungen un...mehr

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§ 9 Prozessuales / III. Parteifähigkeit und Klagebefugnis des Erwerbers

Rz. 15 Der Erwerber von Wohnungseigentum ist aus seinem Vertrag mit dem Bauträger berechtigt und verpflichtet. Wer von einem Wohnungseigentümer das Eigentum erwirbt, kann sich dessen Ansprüche gegen den Bauträger abtreten lassen. Fehlt eine Abtretungsvereinbarung, genügt eine Ermächtigung des Erwerbers zur Geltendmachung der sich aus dem Bauträgervertrag ergebenden Mängelrec...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Fälligkeit der geschuldeten Leistung

Rz. 3 Verzug kann erst eintreten, wenn die Leistung fällig ist.[1] Bei der Bauvertragsgestaltung sowie -abwicklung kommt der Steuerung der Fälligkeiten eine bedeutende Rolle zu. So besteht z.B. auch ein Kündigungsrecht des Auftraggebers vor Eintritt des Verzugs, wenn feststeht, dass der Auftragnehmer einen Vertragstermin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wi...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalübernehmervertrag

Rz. 242 Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Muster 14.6: Generalübernehmervertrag Generalübernehmervertrag Zwischen _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Auftraggeber genannt – und Firma _________________________ vertreten durch _________________________ – nachfolgend Generalübernehmer genannt – wird folgender Generalübernehmervertrag abge...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Fälligkeit

Rz. 27 Im Gegensatz zu § 15 Abs. 1 HOAI 2009, der für die Fälligkeit der Vergütung die vertragsgemäß erbrachte Leistung und das Vorliegen einer prüffähigen Honorarschlussrechnung verlangte, wurde in der HOAI 2013 neben der prüffähigen Schlussrechnung die Abnahme der Architektenleistung als Fälligkeitsvoraussetzung eingeführt, § 15 Abs. 1 HOAI 2013. Dies wurde in § 15 HOAI 202...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 2. Anmerkungen

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§ 5 Architektenrecht / 2. Gesetzliche Neuregelung nach dem 1.1.2018

Rz. 7 Mit der Novellierung des Baurechts zum 1.1.2018 wurde erstmals der Vertragstyp des "Architekten-/Ingenieurvertrags" in das BGB eingeführt.[23] § 650p BGB neu regelt die hierfür kennzeichnenden Leistungspflichten: Der Unternehmer schuldet die Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten...mehr

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§ 9 Prozessuales / 3. Berufungsgründe

Rz. 101 Die Berufung kann gem. § 513 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung i.S.d. § 546 ZPO beruht oder nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. An diesen grundsätzlichen Vorgaben muss sich die Berufungsbegründung orientieren. Die Berufungsbegründung muss diesem Prüfungsumfang des Berufung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Einheit von Gebäude und Grundstück

Rz. 19 Die rechtliche Einheit von Grundstück, Gebäude und wesentlichen Gebäudebestandteilen (§§ 93, 94 BGB) ist nur im unumgänglich notwendigem Umfang durch das Sondereigentum durchbrochen[59] und durch zwingendes Recht gewahrt:mehr

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§ 9 Prozessuales / I. Materiell-rechtliche Grundlagen

Rz. 1 Die Rechtsstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist mit dem durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz anstelle des § 10 WEG a.F. eingefügten § 9a WEG neu geregelt worden. Über die Reichweite der Gesetzesänderung und ihre Auswirkung auf die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Prozess wurde in der Literatur ausführlich diskutiert, wobei sowohl die B...mehr

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§ 9 Prozessuales / 1. Rechte des beigetretenen Streitverkündeten im Prozess

Rz. 44 Die Rechte des Streitverkündeten, der dem Prozess beigetreten ist, entsprechen denen des Nebenintervenienten. Beide werden auch als Streithelfer bezeichnet. Der Streitverkündete wird durch seinen Beitritt nicht Prozesspartei, sondern er ist ein Dritter, der eine der Parteien unterstützt. Er kann daher in der Sache weder verurteilt werden noch kann er für sich eine Veru...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Grundstückgewinnsteuer

Die vom Veräußerer zu tragende Grundstückgewinnsteuer (GstGSt) und die i.d.R. vom Erwerber zu leistende Handänderungssteuer fallen grundsätzlich parallel auf Veräußerungstatbestände im Hinblick auf Immobilien an. Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Grundstücken[26] des Privatvermögens sind auf Bundesebene steuerfrei. Sie werden aber in sämtlichen Kantonen mit der GstGSt er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wärmepumpen / 5.2 Baurecht und Bauordnungsrecht

Baurechtlich werden außen aufgestellte Wärmepumpen häufig als gebäudeähnliches Bauwerk eingestuft. In diesem Fall gilt je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, dass ein Abstand der Wärmepumpe zum Nachbarn von 3 beziehungsweise mindestens 2,5 Metern eingehalten werden muss. In einigen Bundesländern und Kommunen sind Wärmepumpen direkt an der Grundstücksgrenze erlaubt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.6 Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Rz. 8f Grundsätzlich gehören zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung alle Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Veräußerer nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des Grundstücks gewährt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Frage, was zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, zunächst darauf abzustellen, in welchem tatsächlichen Zustan...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schäden einer baulichen Ver... / 4 Die Entscheidung

Das BayObLG bestimmt das AG Augsburg als das gemeinsam sachlich zuständige Gericht. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ermögliche aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Prozessökonomie die einheitliche Prozessführung gegen Streitgenossen ohne gemeinschaftlichen Gerichtsstand vor einem Gericht auch in sachlicher Hinsicht. Dass für einen oder mehrere Streitgenossen eine ausschließliche Zus...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz beim Umgang mit... / 2.3.2 Lagerräume

Werden die "Kleinmengen" überschritten, geht die TRGS 510 von einem "Lagerbetrieb" aus, für den eine Gefährdungsbeurteilung und eine Reihe allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen gefordert sind, z. B.: geeignete Gebäudebeschaffenheit, sichere Lagerorganisation, z. B. sichere Aufbewahrung, Kennzeichnung, Zutrittsregelungen, Notfallorganisation (Feuerlöscheinrichtungen, Fluchtwege, Alar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Verkaufsstätten / 1 Begriffe

Vieles von den in diesem Beitrag dargestellten Inhalten ist generell für Handelsbetriebe mit Kundenverkehr relevant, also für alle Arten von Läden und Einzelhandelsgeschäften. Diese sind gemeint, wenn allgemein von Verkaufsräumen die Rede ist. Verkaufsstätte ist ein Begriff aus dem Baurecht und macht sich an der Größe eines Betriebs fest. Nach den Landesbauordnungen spricht ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Verkaufsstätten / 3.2.2 Rettungswege

Für jeden Verkaufsraum, Aufenthaltsraum (i. S. des Baurechts: Raum für den mehr als nur gelegentlichen Aufenthalt von Personen) und für jede Ladenstraße müssen in demselben Geschoss mind. 2 voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu Treppenräumen vorhanden sein. Dabei darf ein Rettungsweg auch über außenliegende Fluchttreppen, Fluchtbalkone, begehbar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Verkaufsstätten / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Brandschutzaspekte in Verkaufsstätten. Deren besondere Brandrisiken liegen in den spezifischen Bedingungen im Handel begründet: Große Objekte bzw. Brandabschnitte, Waren mit kritischen Eigenschaften wie leichte Entzündbarkeit oder hoher Brandlast, hohe Warenwerte und nicht zuletzt der Aufenthalt einer größeren Zahl ...mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 1 Begriff und Aufgabe der Bauleitplanung

Wichtig! Vorrang vor Eigentümerdispositionen Die in den Bauleitplänen enthaltenen öffentlich-rechtlichen Regelungen überlagern das private Eigentum der Grundstückseigentümer und begrenzen sie in ihren Dispositionsmöglichkeiten. Über die Verwertbarkeit eines Grundstücks und damit auch über seinen Marktwert lässt sich daher nur dann eine endgültige Aussage treffen, wenn bekann...mehr

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Brandschutz in Verkaufsstätten / 3.2.1 Anforderungen an Räume, Bauteile, Brandabschnitte

Die Anforderungen an die Bauausführung von Verkaufsstätten sind sehr unterschiedlich und abhängig von den räumlichen Gegebenheiten. Ausgeschlossen sind generell Verkaufsräume in den hoch gelegenen Geschossen von Hochhäusern (Fußboden höher als 22 m über Geländeniveau, ausgenommen Verkaufsbereiche in Gaststätten) und in tiefen Untergeschossen (Fußboden unter 5 m unter Geländen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.5 Flure (§ 6 MBeVO)

Auf notwendige Flure (im Sinne des Baurechts separate Flure, über die ein Rettungsweg läuft) darf in Beherbergungsstätten nicht verzichtet werden, d. h. die nach Musterbauordnung allgemein vorgesehen Ausnahmen für kleinere Gebäude (Gebäudeklassen 1 und 2 nach § 2 Abs. 3 MBO) dürfen nicht in Anspruch genommen werden. Notwendige Flure müssen mit nicht brennbaren Baustoffen ausg...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Verkaufsstätten / 3.2.3 Ausgänge, Türen

Verkaufsräume, Aufenthaltsräume i. S. des Baurechts und Ladenstraßen müssen grundsätzlich 2 Ausgänge ins Freie oder zu Treppenräumen haben (Abb. 3). Für kleinere Verkaufs- und Aufenthaltsräume mit nicht mehr als 100 m³ reicht ein Ausgang. Ausgänge aus Verkaufsräumen bis 500 m² müssen 1 m breit sein, ab 500 m² 2 m breit, aber nicht breiter als ein ggf. dahinter liegender Flur....mehr

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Brandschutz in Beherbergung... / 2.2.2 Rettungswege (§ 3 MBeVO)

Wie auch für andere Aufenthaltsräume im Sinne des Baurechts gilt auch für Beherbergungsräume, dass sie 2 voneinander unabhängige Rettungswege haben müssen. Diese dürfen jedoch innerhalb eines Geschosses über denselben Flur führen (z. B. zu Haupt- und Neben- oder Nottreppenhaus oder -ausgang). In kleineren Einheiten (nicht mehr als 60 Betten insgesamt und nicht mehr als 30 Be...mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 4 Umweltschützende Belange in der Bauleitplanung

Bauen als Eingriff in Natur und Landschaft Mit der Neufassung des Baugesetzbuchs zum 1.1.1998 wurde auch das Verhältnis des Baurechts zum Umweltrecht, insbesondere zu den im Bundesnaturschutz geregelten Materien auf eine neue Ebene gestellt. Bis dahin war das Verhältnis der beiden Rechtsmaterien nicht frei von Unklarheiten. Dies rührte vor allem daher, dass das Bundesnatursc...mehr

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Brandschutz in Pflegeeinric... / 2.5.5 Prüfungen

Prüffristen für brandschutztechnische Anlagen müssen durch den Betreiber einer Einrichtung festgelegt werden. Dabei sind zu berücksichtigen: Herstellerangaben Prüfvorgaben nach Baurecht (s. Tab. 2) Prüfvorgaben nach Arbeitsschutzrecht (Betriebssicherheitsverordnung, konkretisiert durch weitere Regeln und Normen) Wenn die Vorgaben aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen abweich...mehr

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Brandschutz in Pflegeeinric... / 2.4 Rettungswege

Rettungswege müssen entsprechend den allgemeinen Vorschriften so angelegt sein, dass es von keiner Stelle eines Aufenthaltsraums i. S. des Baurechts[1] weiter als 30 m bis in einen notwendigen Treppenraum[2] oder bis ins Freie ist. Stichflure, die innerhalb einer Nutzungseinheit nur von einer Seite begehbar sind, dürfen i. d. R. max. 10 m lang sein. Wenn notwendige Flure länge...mehr

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Brandschutz in Pflegeeinric... / 2.1 Baurechtliche Einstufung

In allen Bundesländern sind Pflegeeinrichtungen grundsätzlich als Sonderbauten i. S. des Baurechts eingestuft, wobei die genauen Abgrenzungen länderspezifisch sehr unterschiedlich sind (s. Tab. 2). Für solche Sonderbauten können nach Musterbauordnung jeweils "im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen … besondere Anforderungen gestellt werden". Das bedeut...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 4. Zwischenfazit

Durch das nun "in Vollzug" gesetzte Wettbewerbsregister, ist die vorher akute Gefahr für Unternehmer, die sich zu großen Teilen aus öffentlichen Aufträgen finanzieren und mit den alten Länderregelungen ihren Geschäftsbetrieb bei einer Einstellung nach § 153a StPO gefährdet sehen mussten, entfallen. Um eine Eintragung in das Wettbewerbsregister zu vermeiden, muss nun kein Fre...mehr

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§ 4 Baurecht

A. Muster: Mängelansprüche (Bauherr) Rz. 1 Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Um als Bauherr (= Auftraggeber) gegenüber dem Unternehmer (= Auftragnehmer) Ansprüche wegen Mängeln an der erbrachten Leistung geltend machen zu können, sind folgende Gesicht...mehr

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§ 4 Baurecht / B. Mängelansprüche (Bauunternehmer)

I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit...mehr

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§ 4 Baurecht / D. Abnahme der Bauleistung

I. Muster: Abnahme der Bauleistung Rz. 8 Muster 4.4: Abnahme der Bauleistung Muster 4.4: Abnahme der Bauleistung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, im Zuge der (rechtsgeschäftlichen) Abnahme der Bauleistung ist einiges zu beachten, um Nachteile zu vermeiden. Die rechtgeschäftliche Abnahme ist zunächst zu unterscheiden von der ...mehr

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§ 4 Baurecht / F. Selbstständiges Beweisverfahren

I. Muster: Selbstständiges Beweisverfahren Rz. 11 Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren Muster 4.6: Selbstständiges Beweisverfahren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Anlass und Zweck eines selbstständigen Beweisverfahrens Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zwar ein gerichtliches, aber kein Klageverfahren. Es ende...mehr

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§ 4 Baurecht / A. Muster: Mängelansprüche (Bauherr)

Rz. 1 Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) Muster 4.1: Mängelansprüche (Bauherr) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Um als Bauherr (= Auftraggeber) gegenüber dem Unternehmer (= Auftragnehmer) Ansprüche wegen Mängeln an der erbrachten Leistung geltend machen zu können, sind folgende Gesichtspunkte zu klären: 1. Wer ist mein Ve...mehr