Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verjährung

Rz. 16 Der Auskunftsanspruch verjährt in 3 Jahren (BGH, Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 60/22, WuM 2023, 551), beginnend mit dem Auskunftsverlangen des Mieters(BGH, Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 125/22, GE 2023,893; Urteil v. 12.7.2023, VIII ZR 375/21, NZM 2023, 673), nicht schon mit dem Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses (so aber Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 556g Rn. 42; B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Entlastungs-Besc... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Nach überwiegender Auffassung komme der Entlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB zu. Damit seien zumindest Ansprüche, welche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bekannt gewesen seien, ausgeschlossen. Unstreitig widerspreche ein Entlastungs-Beschluss daher jedenfalls dann einer ordnungsmäßig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
HeizKV: Umlagefähige Heiz- ... / 1.2.2 Informationspflichten von Lieferanten

Damit der Vermieter eines Gebäudes die Aufteilung im Rahmen der Heizkostenabrechnung berechnen kann, erlegt das CO2KostAufG dem Lieferanten von Brennstoffen oder Wärme verschiedene Informationspflichten auf (§ 3 CO2KostAufG). § 3 Abs. 1 CO2KostAufG (1) Brennstofflieferanten haben auf Rechnungen für die Lieferung von Brennstoffen oder von Wärme folgende Informationen in allgem...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Umgang... / 2.3 Bearbeitungsvorgang dokumentieren

Weiterhin empfiehlt es sich, für die datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche eine Organisations- und Dokumentationsstruktur mit festen Abläufen zu implementieren. Auf diese Weise ist es möglich, den konkreten Ablauf der Bearbeitungsvorgänge festzuhalten und im Streitfall nachzuweisen. Es sollte im Einzelnen dokumentiert werden, welche Schritte das Unternehmen zu welchem Ze...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.1.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 6 Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 werden Sozialdaten, die zum Zwecke persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, besonders geschützt (Salgo/Kepert, ZKJ 2020, 333, 338) und dürften nur unter den weiteren Voraussetzungen der Nr. 1 bis 6 weitergegeben oder übermittelt werden. § 65 normiert damit einen besonderen Vertrauensschutz (LG Koblenz, Beschluss v. 15.9.2022...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 34 Bieresborn, Sozialdatenschutz für Behördeninformanten? – Anm. zu: OVG Münster, Beschluss v. 22.2.2021, 12 E 36/20, jurisPR-SozR 18/2021 Anm. 6; DIJuF-Rechtsgutachten v. 24.1.2022, SN_2021_1603 Ho – Vaterschaftsfeststellung und Wille der minderjährigen Mutter, JAmt 2022, 324; DIJuF-Rechtsgutachten v. 29.11.2021, SN_2021_0155 Gö – Heranziehung von Akten des Allgemeinen So...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.1.2 Pauschalmiete

Rz. 11 Die Mietvertragsparteien können vereinbaren, dass in der vereinbarten Miete für die Betriebskosten gesondert eine Pauschale ausgewiesen wird (Pauschalmiete). Von der Bruttokaltmiete unterscheidet sich diese Miete dadurch, dass die Betriebskosten getrennt von der übrigen Miete ausgewiesen werden und die Wohnraummiete bei gestiegenen Betriebskosten unabhängig von dem An...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Neuregelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthalten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2 Verwaltungsakt

Rz. 12 Die Abkürzung der Sperrfrist nach § 18 Abs. 1 KSchG ist ein begünstigender Verwaltungsakt [1] mit privatrechtsgestaltender Wirkung[2]. Es gelten die Regelungen der §§ 31 ff. SGB X. Die Entscheidung der Arbeitsverwaltung wird mit Bekanntgabe an den Arbeitgeber wirksam (§§ 39 Abs. 1 Satz 1, 37 Abs. 1 Satz 1 SGB X). Der zu entlassende Arbeitnehmer ist zwar mittelbar von d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Grenzen der Be... / 3.6 Weitergabe von Daten an Behörden und Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG

Die dem Betriebsrat obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die z. B. vom Arbeitgeber elektronisch erfassten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muss er vielmehr im Einzelfall die Erfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 2.3 Auskunftspflichten des Nachunternehmers

Der Nachunternehmer, der Bauleistungen im Auftrag eines anderen Hauptunternehmers erbringt, ist verpflichtet, auf Verlangen der Einzugsstelle den Namen und die Anschrift dieses Unternehmers mitzuteilen.[1] Etwas anderes gilt, wenn dieser Auskunftsanspruch seitens der Einzugsstelle nicht durchgesetzt werden kann. Dann hat ein Unternehmer, der einen Gesamtauftrag für die Erbri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zeitmietvertrag / 2.2.1 Eigenbedarf

Wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will.[1] Die Mitteilung des Vermieters über seine geplante Verwendungsabsicht muss einen konkreten Lebenssachverhalt darlegen, der eine Unterscheidung von anderen Interessen und eine spätere Überprüfung ermöglicht. Die Wiedergabe des G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.6.1 Hinweis- und Benachrichtigungspflichten

Rz. 73 Die bis zum 17.8.2007 geltende Gesetzesfassung sah noch keine Hinweis- und Benachrichtigungspflichten vor. Die Steuerverwaltung wurde jedoch durch AEAO zu § 93 verpflichtet, den Betroffenen – wenn auch unter bestimmten Umständen erst nachträglich – in jedem Fall über einen durchgeführten Kontenabruf in Kenntnis zu setzen. Dies galt unabhängig davon, ob durch den Konte...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.2 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 1 BGB

Rz. 32 In den Fällen der Beendigung des Güterstandes oder bei Beantragung der Scheidung, Aufhebung der Ehe oder bei Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bzw. der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft entsteht gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB ein umfassender Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangs- und Endvermögens. Der Auskunftsanspruch nach § 1379 ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.4 Auskunftsanspruch des § 242 BGB

Rz. 36 § 1379 BGB regelt die Auskunftspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren umfassend; daneben ist für einen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB grundsätzlich kein Raum.[1] In besonders gelagerten Einzelfällen kann jedoch infolge eines verfrüht rechtshängig gemachten Scheidungsantrags eine Schutzlücke entstehen. In solchen Fällen kann es gemäß § 242 BGB gerechtfertigt sein, aus ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.3 Auskunftsanspruch des § 1379 Abs. 2 BGB

Rz. 34 Bereits mit der Trennung (§ 1567 Abs. 1 BGB) entsteht ein wechselseitiger Auskunfts- und Beleganspruch gemäß § 1379 Abs. 2 BGB. Danach kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegatten Auskunft über dessen Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangen. Mit der Einführung dieses Auskunftsanspruchs soll den Ehegatten ein Instrument an die Hand gegeben werden, um Vermögensversch...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.1 Auskunftsanspruch nach §§ 2050 ff., 2316 BGB

Da der Pflichtteilsberechtigte überwiegend nicht in der Lage sein wird die Höhe und den Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls sowie die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers und damit seines Zahlungsanspruches zu beziffern, hat ihm der Gesetzgeber umfassende Auskunftsansprüche gegen die Erben zuerkannt. Den Abkömmlingen, die gesetzliche Erben sind oder nach § 2052 BGB te...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung

Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsverpflichtung wird aus § 1353 Abs. 1 BGB hergeleitet. Belege und ausführliche Verzeichnisse können nicht verlangt werden. Empf...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.5 Verteidigungsvorbringen gegen den Auskunftsanspruch

Die Einrede der Erfüllung steht dem Beklagten zu, sobald er ein vollständiges Nachlassverzeichnis vorgelegt hat und auch den übrigen geltend gemachten Anforderungen nachgekommen ist, wie z. B. der Hinzuziehung des Pflichtteilsberechtigten bei der Aufnahme des Verzeichnisses. Obwohl noch nicht richterlich entschieden, spricht die herrschende Meinung dem Auskunftspflichtigen an...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.3 Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gemäß § 242 BGB

Dem pflichtteilsberechtigten Erben steht ein Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten nur unter den Voraussetzungen des § 242 BGB zu. Mit anderen Worten: Er darf in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Schenkung keine Kenntnis besitzen und muss gerade aus diesem Grunde auf die Mithilfe des Beschenkten angewiesen sein. Auch darf der Beschenkte hierdu...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.2 Auskunftsanspruch des Nichterben nach § 2314 BGB

Sollte zunächst nur Auskunft über den Bestand des Nachlasses gewünscht oder erforderlich sein, so kann ein Nichterbe gemäß § 2314 BGB wahlweise die Vorlage eines privaten Nachlassverzeichnisses nach Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. oder eines amtlichen Bestandsverzeichnisses nach Abs. 1 Satz 3 verlangen und nach Abs. 1 Satz 2, 1. Alt. sogar seine Hinzuziehung bei der Errichtung erreic...mehr

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Erbprozessrecht / 9.2 Auskunftsansprüche im Einzelnen

Relevante gesetzlich geregelte Auskunftsansprüche finden sich nicht nur in erbrechtlichen Normen, sondern auch im schuldrechtlichen Teil des BGB. Zudem gibt es darüber hinaus eine Reihe von durch Richterrecht anerkannten Auskunftsansprüchen. Auch das Familienrecht hält eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Auskunftsansprüchen mit erbrechtlicher Bedeutung parat. Im Einzelne...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.1 Die einzelnen Auskunftsansprüche

Rz. 30 Die einzelnen Auskunftsansprüche bestehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsve...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.2 Hemmung der Verjährung bei Auskunftsanträgen und Verjährung des Auskunftsanspruchs

Rz. 53 Ein isolierter Auskunftsantrag führt keine Hemmung der Verjährung gemäß § 204 BGB herbei; nur der Weg über den Stufenantrag führt zu einer Hemmung der Verjährung. Ein Stufenantrag hemmt die Verjährung auch dann, wenn im Auskunftsantrag für die Berechnung des Endvermögens ein falscher Stichtag genannt ist.[1] Die Verjährungshemmung endet jedoch automatisch sechs Monate...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3 Auskunftsansprüche

10.3.1 Auskunftsanspruch nach §§ 2050 ff., 2316 BGB Da der Pflichtteilsberechtigte überwiegend nicht in der Lage sein wird die Höhe und den Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls sowie die lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers und damit seines Zahlungsanspruches zu beziffern, hat ihm der Gesetzgeber umfassende Auskunftsansprüche gegen die Erben zuerkannt. Den Abkömmlingen,...mehr

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Erbprozessrecht / 10.3.4 Geltendmachung der Auskunftsansprüche

Um in der Zukunft eine Vollstreckbarkeit des Anspruches sicherzustellen, ist bereits der Antrag auf Auskunftserteilung sehr sorgfältig abzufassen, da keine automatische Verpflichtung zur Offenlegung des fiktiven Nachlasses besteht. Grundsätzlich sollte der Antrag daher die folgenden Auskunftsbegehren beinhalten: Im Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandene Gegenstände und ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1 Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 27 Damit die Ehegatten in der Lage sind, den Zugewinn des anderen Ehegatten zu ermitteln, geben ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung diverse Auskunfts- und Belegansprüche an die Hand. Bis zum 31.8.2009 umfasste der wichtigste güterrechtliche Auskunftsanspruch des § 1379 BGB nur das Endvermögen. Die Vorlage von Belegen war nicht geschuldet. Die Reform des Zugewinnausgl...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

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Erbprozessrecht / 10.4 Klage auf Wertermittlung

Unabhängig vom Auskunftsanspruch des § 2314 BGB erkennt Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. dieser Norm dem pflichtteilsberechtigten Nichterben dem Erben gegenüber einen eigenständigen Anspruch auf Wertermittlung zulasten des Nachlasses zu. Nach der Rechtsprechung des BGH steht dem Pflichtteilsberechtigten nicht der Anspruch aus § 2314 BGB gegenüber dem vom Erblasser Beschenkten zu. Grund...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.1 Auskunftsantrag im Scheidungsverbund

Rz. 52 Zu beachten ist, dass der Auskunftsanspruch grundsätzlich nicht isoliert im Scheidungsverbund geltend gemacht werden kann. Der Verbund ist auf die Regelung der Scheidungsfolgen bezogen und nicht auf Entscheidungen, die diese Regelung lediglich vorbereiten.[1] Innerhalb eines Verbundes muss dementsprechend immer der Weg des Stufenantrages gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamF...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.7 Verweigerung der Auskunft

Rz. 47 Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen der Auskunftspflicht vor. Selbst wenn der die Auskunft begehrende Ehegatte seinerseits Vermögenswerte verschwiegen hat oder verschweigt, kann der andere Ehegatte nicht die Auskunftserteilung verweigern. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB oder aber aus dem Gesichtspunkt der illoyalen Vermögensm...mehr

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Erbprozessrecht / 10.9.1.1 Allgemeines

Der ordentliche Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich in drei Jahren, vgl. § 2332 Abs. 1 BGB. Gleiches gilt für den Pflichtteilsrestanspruch gemäß § 2305, § 2307 Abs. 1 Satz 2 BGB, den Ausgleichsanspruch i. S. d. § 2316 BGB und den Pflichtteilsergänzungsanspruch nach §§ 2325, 2329 BGB. Der Verjährungsbeginn von gegen den Erben gerichteten Ansprüchen bestimmt sich nach e...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.6 Zurückbehaltungsrecht

Rz. 46 Keiner der Ehegatten kann unter Berufung darauf, dass der andere Ehegatte die geforderten Auskünfte bisher nicht erteilt oder die verlangten Belege bisher nicht herausgegeben hat, die eigene Auskunftserteilung oder Belegvorlage unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB verweigern. Dies entspricht der herrschenden Meinung.[1] Der Sinn und Zweck des Z...mehr

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Erbprozessrecht / 9.3.3 Erste Instanz

Über die Stufen wird gesondert mündlich verhandelt, § 128 Abs. 1 ZPO, und jeweils durch Teilurteil bzw. Teil-Versäumnisurteil entschieden, § 301 ZPO bzw. §§ 301, 331 ZPO. Erst das Schlussurteil über die letzte Stufe enthält gemäß §§ 91, 92 ZPO die Kostenentscheidung. Der Zuständigkeitsstreitwert ergibt sich gemäß § 5 ZPO aus der Summe der einzelnen Stufenstreitwerte. Der Gebü...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Erbprozessrecht / 8.1 Vermächtnisanspruch

Der rein schuldrechtliche Vermächtnisanspruch aus § 2174 BGB besteht grundsätzlich den Erben gegenüber und ist entweder auf Verschaffung, Beseitigung oder auf Wertersatz gerichtet, wenn der Erblasser eine der dort genannten, beeinträchtigenden Handlungen vornimmt. Er entsteht mit dem Erbfall, soweit der Bedachte sein Vermächtnis nicht ausschlägt (§ 2176 BGB), wofür keine ges...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 4 Elternunterhalt

OLG Hamm, Beschl. v. 4.9.2023 – 4 UF 164/22 1. Der Einwand der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1611 BGB steht dem Auskunftsanspruch regelmäßig nicht entgegen, da die Beurteilung, ob und in welchem Umfang der Unterhaltsanspruch verwirkt ist, sich ohne Kenntnis der maßgeblichen Einkünfte nicht beurteilen lässt und sachgerecht hierrüber erst befunden werden kann, wenn ...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.3.2 Auseinandersetzungsklage

Rz. 62 Kommt es auch unter Vermittlung des Amtsgerichts nicht zu einer Vereinbarung über die Auseinandersetzung, bleibt nur noch der Weg über die Auseinandersetzungsklage. Jeder Ehegatte hat gegen den anderen Ehegatten nach Beendigung der Gütergemeinschaft aus § 1471 BGB einen Anspruch auf Auseinandersetzung des Gesamtgutes. Zuständig für eine solche Klage ist das Familienge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2024, Zwischenfestste... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds in der Folgesache Güterrecht auf der Auskunftsstufe über die Wirksamkeit eines Ehevertrags und hierbei insbesondere der Vereinbarung von Gütertrennung. [2] Der Antragsteller, ein libanesischer Staatsangehöriger, und die Antragsgegnerin, deutsche Staatsangehörige, schlossen im September 1996 in Deutschland die Eh...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 2.2 Verfügungen über Haushaltsgegenstände

Rz. 21 Eine weitere Einschränkung der in § 1364 BGB normierten freien Vermögensverwaltung findet sich in § 1369 BGB wieder. Danach kann ein Ehegatte über ihm allein gehörende Gegenstände des ehelichen Haushalts nur verfügen, wenn der andere Ehegatte einwilligt oder die fehlende Zustimmung durch das Familiengericht ersetzt wird (§ 1369 Abs. 2 BGB). Dadurch soll verhindert wer...mehr

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Erbprozessrecht / 9.1 Allgemeines

Auskunftsansprüche gibt es im Erbprozess in mannigfaltiger Form. Ihre erhebliche Bedeutung für die Praxis entspringt dem Erfordernis eines konkreten Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und der korrekten Parteibezeichnung nach § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Hinweis Eine gegen einen Nachlasspfleger gerichtete Klage ist unzulässig. Richtigerweise muss das Passivrubrum gegen die un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Berechtigte Auskunftserteilung nach der StPO (Alt. 2)

Rz. 282 [Autor/Stand] Die Informationen können auch vonseiten der Strafjustiz an die FinB gelangen. Bei § 393 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 AO ist zu bemängeln, dass die Rechtsgrundlagen nach der StPO , die die Weitergabebefugnis an die FinB regeln, weder im Gesetz noch der Gesetzesbegründung (hier war nur ein Hinweis auf § 116 AO angeregt worden[2]) genannt wurden[3]. Welche Vorschri...mehr

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Erbprozessrecht / 10.2 Feststellungsklage

Soweit es um die Feststellung des Bestehens eines Pflichtteilsrechts geht, ist die Feststellungsklage die einschlägige Klageart. Allerdings ist hinsichtlich der Kostenfolge bei gleichzeitiger Erhebung von Feststellungs- und -Stufenklage Vorsicht geboten.[1] Bereits vor Eintritt des Erbfalls ist es dem Erblasser gestattet, gerichtlich feststellen zu lassen, ob eine von ihm ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.8 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit

Rz. 216 Nach § 1381 BGB hat der Schuldner die Möglichkeit, die Ausgleichsforderung zu verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Einzelfalls grob unbillig wäre. Diese Vorschrift stellt ein Billigkeitskorrektiv in der ansonsten rein schematisch zu betrachtenden Zugewinnausgleichssystematik dar, wobei Sinn und Zweck der Vorschrift nicht darin besteht...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Erbprozessrecht / 7.3.1 Stufenklage gegen den nicht befreiten Vorerben

Die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs kann für den Nacherben mit erheblichen prozessualen Schwierigkeiten verbunden sein, wenn der Nacherbe nicht zugleich Erbe des Vorerben ist. Grund hierfür ist die Beweislast. Nach den allgemeinen Grundsätzen hat der Nacherbe im Einzelnen darzulegen, welche Vermögenswerte zum Nachlass gehören, und im Falle eines Bestreitens auch die Z...mehr

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Erbprozessrecht / 2.5 Problematik der Prozessführungsbefugnis nach § 2039 BGB

Die gesetzliche Prozessstandschaft des § 2039 BGB ist im Rahmen der Erfüllung von Nachlassansprüchen bei der Geltendmachung von Nachlassforderungen und ihre Durchbrechung eine bedeutende Vorschrift. Da jeder Miterbe gesetzlicher Prozessstandschafter ist, handelt er nur in eigenem Namen für den Nachlass. Damit wird nur der klagende Miterbe Partei. Die übrigen Miterben können ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.4 Vollstreckung

Rz. 57 Die Auskunft und Belegvorlage ist eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann. Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist durch Zwangsgeld oder Zwangshaft.[1] Wird die Auskunft im Laufe des Vollstre...mehr