Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, degressive / 5.3.1 Vollständige Verrechnung des Restbuchwerts in der letzten Periode

Der Kaufmann kann die degressive Abschreibung bis zum letzten Jahr der Nutzungsdauer fortführen und im letzten Jahr den verbliebenen Restbuchwert vollständig als Abschreibungsbetrag erfassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere bei kurzen Nutzungsdauern u. U. erhebliche Beträge auf das letzte Jahr der Nutzungsdauer entfallen können. In Abhängigkeit vom Abschreibun...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 2.4.1 Obergrenze für die Zusammenrechnung von Leistungsminderungen

Rz. 138 Eine Absenkung des Bürgergeldes um mehr als 30 % des maßgebenden Regelbedarfs für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i. S. d. § 20 (Abs. 4 Satz 1) liegt vor, wenn zeitgleich mehrere Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 1 und Satz 3, mehrere Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 2, eine Kombination von Rechtsfolgen nach Abs. 1 Satz 2 und 3, eine Kombination einer Rechtsfolge nach ...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 8.3.1 Beschlussfassung im konkreten Einzelfall

In engen Grenzen ließ die Rechtsprechung nach alter Rechtslage Ausnahmen zu. Die dazu entwickelten Grundsätze gelten auch nach Inkrafttreten des WEMoG. Einzelfallregelung Zunächst ist zu beachten, dass beschlussweise nur eine Einzelfallregelung herbeigeführt werden kann und keine abstrakt-generelle Regelung.[1] Praxis-Beispiel Ungültiger Beschluss "Die Erhaltungsrücklage kann vo...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.16 Bundesrichtlinien für die einheitliche Anwendung der Verträge (Abs. 7)

Rz. 120 Die KBV kann gegenüber den KVen keine Einzelanweisungen erlassen, weil es sich bei letzteren um selbständige Körperschaften auf Landesebene handelt. Die KBV ist berechtigt, Richtlinien zu erlassen (Huster/Münkler, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 75 Rz. 23). Die in Abs. 7 genannten Richtlinien der KBV/KZBV sollen die einheitliche Anwendung und die Durchführung der Vertr...mehr

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Erhaltungsrücklage (WEMoG) / 9.1 Darstellung in der Jahresabrechnung

Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG hat der Verwalter eine Abrechnung zu erstellen, die die Einnahmen und Ausgaben enthält. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die zur Erhaltungsrücklage gezahlten Beiträge Einnahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer darstellen und somit in der Jahresgesamtabrechnung zwingend zu berücksichtigen sind. Um insoweit eine Verrechnung dieser Beitr...mehr

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Gutschrift als Rechnungsersatz / 2 Wann berechtigt eine Gutschrift zum Vorsteuerabzug?

Damit eine Gutschrift als Rechnungsersatz zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muss zum gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung berechtigt sein.[1] Die Lieferung oder sonstige Leistung muss im Rahmen des Unternehmens des Leistenden erfolgt sein. Zwischen dem Aussteller (Leistungse...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.5 Pfändbarkeit und Aufrechnung

Rz. 209 Das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt, ist wie das Urlaubsentgelt selbst pfändbar.[1] Allerdings sind die Pfändungsgrenzen nach den §§ 850 ff. ZPO zu beachten. Bei der Berechnung der Pfändungsgrenzen darf der Betrag nicht einfach zum Einkommen des Abrechnungsmonats hinzuaddiert werden. Da es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Sanierungsgewinn

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4.2 Ständig unpünktliche Mietzahlung

Rz. 20 Eine ständige unpünktliche Mietzahlung, d. h. Zahlung jeweils erst nach dem Fälligkeitstermin, kann zur fristlosen Kündigung nach § 543 führen, auch wenn kein die fristlose Kündigung nach § 543 rechtfertigender Rückstand erreicht wird. Neben der Möglichkeit der fristlosen Kündigung besteht aber auch das Recht der fristgemäßen Kündigung wegen ständig unpünktlicher Miet...mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldforderungen möglich?

1 Leitsatz Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht aufrechnen. 2 Normenkette § 28 WEG; §§ 242, 387 BGB 3 Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH sowie deren Gesellschafter B1 und B2 auf Zahlung von Hausgeld in Höhe von 292,81 EUR in Anspruch. Die Beklagten rechnen mit einem behaup...mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, eine Aufrechnung sei im Fall nicht möglich! Die Aufrechnung sei nach § 242 BGB ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen eines Wohnungseigentümers sei gegenüber dem Beitragsanspruch der Gemeinschaft nach § 242 BGB grundsätzlich ausgeschlossen, weil die Liquidität und damit die ordnungsmäßige Verwaltung ohne laufende Beitragsleistungen der Wohnungseige...mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht aufrechnen.mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt die B-GmbH sowie deren Gesellschafter B1 und B2 auf Zahlung von Hausgeld in Höhe von 292,81 EUR in Anspruch. Die Beklagten rechnen mit einem behaupteten Anspruch gegen K in Höhe von 2.190,30 EUR auf. Fraglich ist, ob die Beklagten überhaupt aufrechnen können.mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 2 Normenkette

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 6 Entscheidung

AG Wilhelmshaven, Urteil v. 5.5.2023, 6 C 123/22mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob ein Wohnungseigentümer gegen den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vor- und/oder Nachschuss aufrechnen kann. Aufrechnung gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ein Wohnungseigentümer kann nach herrschender Meinung gegenüber Vor- und/oder Nachschüssen grundsätzlich nicht aufrechnen. In Anlehnung an § ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inkasso: Aufwendungen und E... / 6 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ausweis der Forderung – Einzug durch ein Inkassounternehmen und Kostenweiterberechnung

Unternehmer Huber hat an seinen Kunden Ware geliefert. Er stellt ihm dafür 119 EUR in Rechnung (100 EUR zuzüglich 19 EUR Umsatzsteuer). Er verbucht den Vorgang wie folgt:mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 14 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, das Kind, der andere Familienangehörige oder Haushaltsangehörige tritt kraft Gesetzes in das Mietverhältnis – nicht aber in Verträge des Mieters mit den Versorgungsunternehmen oder sonstige selbständige Sondervereinbarungen (z. B. über Hausmeister-, Reinigungs- oder sonstige Dienste) – mit dem verstorbenen Mieter ein, mit dem e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 4.1.1 Tatsächliche Auszahlung

Rz. 54 Mit "bezahlt" ist die tatsächliche Zahlung gemeint, d. h. dass sie bei der Genossenschaft abfließt und in den Verfügungsbereich des Mitglieds gelangt.[1] Der Zufluss kann auch in einer Gutschrift liegen, wenn das Mitglied über den Gutschriftsbetrag nach seinem Belieben verfügen kann, insbesondere also, wenn er ihm auf Verlangen unverzüglich auszuzahlen ist. Wird die R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 4.2.6 Organträgereigenschaft

Rz. 123 Gem. § 8d Abs. 2 S. 2 Nr. 5 KStG gehen die fortführungsgebundenen Verluste (vorbehaltlich stiller Reserven) unter, wenn die Körperschaft Organträger i. S. d. § 14 Abs. 1 KStG wird. Es soll verhindert werden, dass etwaige Gewinne von Organgesellschaften bei der Verlustkörperschaft als Organträger mit fortführungsgebundenen Verlustvorträgen verrechnet werden. Da es auf...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 14 Einfügung des § 2 Abs. 4 S. 3 bis 6 UmwStG (Abs. 12)

Rz. 92 Durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 2 Abs. 4 UmwStG dahingehend verschärft, dass bei rückwirkender Umwandlung bzw. Einbringung einer Gewinn- auf bzw. in eine Verlustgesellschaft der Ausgleich bzw. die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 19 Ausweitung der Verlustausgleichsbeschränkung durch Einfügung des § 2 Abs. 5 UmwStG und Folgeanpassungen in § 9 S. 3 UmwStG und § 20 Abs. 6 S. 4 UmwStG (Abs. 16)

Rz. 102 § 2 Abs. 5 UmwStG (s. § 2 Rz. 182ff.) wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[1] eingefügt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruc...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.9 Ausschluss der Verlustnutzung für negative Einkünfte und noch nicht realisierte stille Lasten des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 5)

Rz. 412f Durch den Verweis auf § 2 Abs. 5 werden negative Einkünfte des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum und auf der Ebene des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum entstandene, aber noch nicht realisierte Wertverluste von dem Ausgleich und der Verrechnung mit positiven Einkünften der übernehmenden Gesellschaft ausgeschlossen. Diese Verschärfung kann auch nicht durch di...mehr

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Bildungscontrolling: Weiter... / 3.1 Ziele der Kostenkontrolle

Mittels Erfassung entstandener Kosten, Vergleich zu geplanten Kosten sowie deren Relation zum erzielten Output wird folgendes erreicht: Übersicht über die Kosten und Transparenz über deren Entwicklung im Zeitablauf, Zuordnung von Kosten zu einzelnen Maßnahmen sowie zu Bereichen, Abteilungen oder Teams und damit Grundlage einer evtl. Verrechnung, Ermittlung von Einarbeitungskost...mehr

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Anwendung der die Optionsve... / 3. Vertrauensschutzregelung (Tz. 35–37)

Die Finanzverwaltung gewährt eine Vertrauensschutzregelung in besonderen Fällen: Ein Rückfall auf die Regelverschonung kommt nach der BFH-Entscheidung nicht mehr in Betracht, wenn der Antrag auf die Optionsverschonung bereits gestellt wurde und die Voraussetzung hierfür nicht erfüllt sind (sog. Optionsfalle). Soweit die Voraussetzungen für die Regelverschonung vorliegen, best...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.6 Ausschluss- und Unwirksamkeitsgründe für die fristlose Kündigung

Rz. 94 Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters ist nach § 543 Abs. 2 Satz 2 ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher, d. h. vor Zugang der Kündigungserklärung (BGH, Urteil v. 24.8.2016, VIII ZR 261/15, GE 2016, 1272) befriedigt wird. Voraussetzung dafür ist die vollständige Tilgung des Rückstands (BGH, Urteil v. 23.9.1987, VIII ZR 265/86, ZMR 1988, 16 [18]...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.8 Prozessrechtliche Besonderheiten

Rz. 107 Bei einer Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag trägt der Kündigende die Darlegungs- und Beweislast für die Fristsetzung oder Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 bzw. der Voraussetzungen, unter denen es gemäß § 543 Abs. 3 Satz 1 entfällt (BGH, VIII ZR 281/06, NJW 2007, 2177). Der Vermieter, der nach erfolgter fristloser Kündigung wegen Zahlungsv...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.10 Muster

Rz. 122 Kündigungsschreiben des Anwalts des Vermieters wegen Mietrückstands über mehr als zwei Monate (Vor- und Zuname des Mieters/der Mieter) … (Straße, Postleitzahl, Ort) Sehr geehrte(r) Frau/Herr …, hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau … vertrete, von dem/der Sie mit Mietvertrag vom … ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.4 Höhe der Mietrückstände

Rz. 88 Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete "im Verzug ist" (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrags "in V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.5 Kündigungserklärung

Rz. 93 Die Kündigung muss gegenüber dem Mieter erklärt werden und diesem zugehen. Bei einer Mietermehrheit muss die Kündigung gegenüber allen Mietern erfolgen. Ist eine ursprüngliche Mitmieterin ausgezogen und halten sich in der Wohnung nur noch die weiteren ursprünglichen Mitmieter auf, kann unter Umständen davon ausgegangen werden, dass das Mietverhältnis zu denselben Bedi...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.2 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 146 Das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnraummieters gegenüber der Masse fortbestehende Mietverhältnis kann erst bei einem Zahlungsverzug der Masse im Umfang des § 543 Abs. 2 Nr. 3 oder unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 vom Vermieter, dem kein insolvenzbedingtes Sonderkündigungsrecht zusteht, fristlos gekündigt werden (Eckert, NZM...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.4 Anrechnung auf Urlaub

Rz. 12 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, die Zeit des Annahmeverzugs nachträglich, d. h. nach verlorenem Kündigungsschutzprozess auf den dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaub anzurechnen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt und besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, hat er die während des Kündigungsrechtsstreits entstandenen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.4 Nachweis der Steuerentrichtung

Rz. 161 Die übernehmende Gesellschaft muss die Entrichtung der Steuer durch die Bescheinigung i. S. d. § 22 Abs. 5 UmwStG [1] nachweisen. Andere Beweismittel sind nicht zugelassen.[2] Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll es sich bei dieser Bescheinigung um einen Grundlagenbescheid handeln[3], was aber fraglich ist, weil ein Grundlagenbescheid eine eindeutige Rechtsgrundl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufrechnung

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 EStG enthält keine Definition der darin geregelten Aufrechnung, bei der es sich um die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender gleichartiger Ansprüche durch Verrechnung aufgrund einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärung eines der Beteiligten handelt, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 1 (Februar 2019). Da es sich bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Wirkung der Aufrechnung

Rn. 60 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Durch die Aufrechnung erlischt – soweit Deckung gegeben ist – der Erstattungsanspruch der Familienkasse auf der einen und der Kindergeldanspruch des Berechtigten bzw des mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten auf der anderen Seite (§ 47 AO). Der Zeitpunkt des Erlöschens wird durch § 226 Abs 1 AO iVm § 38...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Aufrechnung gegenüber einem mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten (§ 75 Abs 2 EStG)

Rn. 67 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unter Durchbrechung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit weitet § 75 Abs 2 EStG die Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse aus. Die Familienkasse kann mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld auch gegen einen späteren Kindergeldanspruch eines Berechtigten aufrechnen, der mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebt, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 75 Aufrechnung

Schrifttum: Braun, Anm zu FG D'dorf vom 25.06.2002, 12 K 501/02, EFG 2002, 1353; Reuss, Anm zu FG Münster (EFG 2010, 737), EFG 2010, 740; Gerlach, Kindergeld im SGB II und SGB XII – Wenn eine Steuervergütung auf soziale Transferleistungen trifft (Teil II), ZfF 2011, 73. Verwaltungsanweisungen: H 75 EStH 2022; BZSt vom 09.07.2019, BStBl I 2019, 655 (Dienstanweisung zum Kindergeld n...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / 3. Aufrechnung des Rechtsanwalts mit eigenen, nicht gedeckten Gebührenansprüchen

Rz. 15 Gelegentlich stellt sich für den Rechtsanwalt die Frage, ob er dem Anspruch der Rechtsschutzversicherung auf Herausgabe ihm zugeflossener Kostenerstattungsbeträge damit begegnen kann, dass er seinerseits mit eigenen Gebührenansprüchen – aus anderweitiger, nicht unter Versicherungsschutz stehender Geschäftsbesorgung für seinen Mandanten – aufrechnet. Dies scheitert jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Aufrechnung mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld gegen Ansprüche des Leistungsberechtigten auf Kindergeld (§ 75 Abs 1 EStG)

A. Aufrechnung Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 EStG enthält keine Definition der darin geregelten Aufrechnung, bei der es sich um die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender gleichartiger Ansprüche durch Verrechnung aufgrund einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärung eines der Beteiligten handelt, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 1 (Februar 2019). ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gleichartigkeit der Ansprüche

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Merkmal der Gleichartigkeit ist stets erfüllt, denn dafür genügt es, dass sich Geldansprüche gegenüberstehen, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 30, 31 (Februar 2019). Rn. 22 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 Abs 1 EStG betrifft nur die Aufrechnung von Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld gegen Ansprüche auf Kindergeld (§ 75 Abs 1 EStG) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH vom 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH vom 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH vom 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH vom 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufrechnungsbeschränkungen

Rn. 40 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Aufrechnung nach § 75 EStG ist nur begrenzt möglich, nämlich nur bis zur Hälfte des Kindergeldanspruchs des Berechtigten. Rn. 41 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Darüber hinaus ist die Aufrechnung dann nicht möglich, wenn der Leistungsberechtigte nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig iSd §§ 27ff SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder iSd ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Fälligkeit der Ansprüche

Rn. 30 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Grundlage für Erstattungsansprüche kann sowohl ein nach den Vorschriften der AO (§§ 129, 172ff AO) berichtigter oder geänderter Kindergeldbescheid als auch eine Aufhebung, Änderung oder Neufestsetzung nach § 70 Abs 2 oder 3 EStG sein. Diese den Erstattungsanspruch feststellenden VA werden regelmäßig mit einem Leistungsgebot verbunden sein, a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zwecks Aufrechterhaltung des bisherigen sozialrechtlichen Rechtszustandes (vgl BT-Drucks 13/1658; § 23 Abs 2 BKGG aF und § 12 BKGG iVm § 51 Abs 2 SGB I) trifft § 75 EStG eine Sonderregelung zur Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse. Die Aufrechnung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse. Wegen des einfachen Verfahrens bei der Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 Abs 1 EStG enthält eine Durchbrechung des sich aus § 394 BGB iVm § 226 AO, § 76 EStG ergebenden Aufrechnungsverbots, welches bestimmt, dass gegen Kindergeldansprüche des Leistungsberechtigten eine Aufrechnung grds ausgeschlossen ist. Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 75 Abs 2 EStG enthält eine Ausnahme von dem Prinzip der Gegenseitigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kindergeldberechtigter auf der anderen Seite

Rn. 13 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Auch in Bezug auf die Erstattungsverpflichtung (Schuldner) und den Kindergeldanspruch (Gläubiger) ist für die Aufrechnung nach § 75 Abs 1 EStG Personenidentität erforderlich. Das ist nur und solange der Fall, als der zur Rückzahlung Verpflichtete zugleich der Kindergeldberechtigte ist. Mit dem Eintritt eines Berechtigtenwechsels nach § 64 ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenseitigkeit der Ansprüche

a) Familienkasse auf der einen Seite Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (Februar 2019). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erfüllbarkeit der Ansprüche

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Erfüllbarkeit setzt die rechtswirksame Entstehung des jeweiligen Anspruchs voraus.mehr