Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsstätte

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tiefbaufacharbeiter (Profes... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Beratung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemeinsam mit dem Betriebsarzt und Ableitung präventiver, korrektiver und individueller Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie zur Gesundheitsförderung, Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Anlagenmechaniker Sanitär-,... / Zusammenfassung

Überblick Das Berufsprofil des Anlagenmechanikers Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist 2003 durch das Zusammenlegen der bisherigen Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie Anlagenmechaniker für Versorgungstechnik entstanden. Entsprechende Handlungsfelder in der Praxis sind Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik und Umweltt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schreiner/Tischler (Profess... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen (z. B. Unterstützung beim Führen des Gefahrstoffverzeichnisses); Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung; Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschriften des 3. Abschnitts über anzeigepflichtige Entlassungen gelten nach § 23 Abs. 2 KSchG für Betriebe und Verwaltungen des privaten Rechts sowie für Betriebe, die von einer öffentlichen Verwaltung geführt werden, soweit sie wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z. B. Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkehrsbetriebe, Theater, Sparkassen, Krankenhäuser, Alten-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BGM für alle Unternehmensgr... / 1 Von der Pflicht des Arbeitsschutzes zur Kür des BGM

§ 4 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz fordert: "Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen". Dieser präventive Ansatz des Arbeitsschutzes spiegelt sich u. a. auch im Namen des VDSI wider, nämlich "Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit" oder dem Titel der DIN EN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit". Elemente des betri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Tätigkeitsort / 1 Bestimmung des Tätigkeitsortes

Der Tätigkeitsort bestimmt sich im Wesentlichen nach den Regelungen zur Bestimmung des Beschäftigungsortes. Danach ist der Tätigkeitsort grundsätzlich der Ort, an dem die selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden oder wird die Tätigkeit an verschiedenen Orten ausgeübt, gilt als Tätigkeitsort der Ort des Wohnsitzes oder de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst

Rz. 19 Nach § 11 Nr. 2 KSchG muss sich der Arbeitnehmer auf das Arbeitsentgelt, das ihm der Arbeitgeber für die Zeit nach der Entlassung schuldet, das anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB. [1] Beide Bestimmungen stellen darauf a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.5 Keine Anrechnung ersparter Aufwendungen

Rz. 27 Anders als im Rahmen von § 615 Satz 2 BGB muss sich der Arbeitnehmer nach § 11 KSchG nicht den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart hat (z. B. sonst entstandene Fahrtkosten für die Fahrt zur Arbeitsstätte oder Reinigungskosten für die Arbeitskleidung.[1] Die unter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Steueränderungsgesetz vom 23.12.1966, BStBl I 67, 2

Rn. 20 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im wesentlichen wurde der Abzug der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnungen und Arbeitsstätte mit dem eigenen Kfz gekürzt (zB beim Pkw von 0,50 DM auf 0,36 DM für jeden Entfernungs- km), die bisher nur für Arbeitnehmer geltende Pauschalierung vor allem auch auf Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 21. Steueränderungsgesetz 1971 vom 23.12.1970, BStBl I 71, 8

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die bedeutsamsten Änderungen sind der Wegfall des Satzes 2 in § 9 Abs 1 Nr 4, also die Entfernungsbegrenzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie die Neufassung des § 34a, die bis zum 31.12.1973 gilt und auf den BVerfGBeschl 15.01.1969, BStBl II 69, 253 zurückgeht, wonach es mit Art 3 Abs 1 GG nicht vereinbar war, daß § 34a ES...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gesetzliche WK-Pauschbeträge außerhalb des § 9a EStG sind die Pauschsätze für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Entfernungspauschale, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG, ab VZ 2014: zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd Abs 4) sowie zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG), ferner die Mehraufwendungen f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 118. Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1918

Rn. 138 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 § 4 Abs 5 Nr 6 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 u 5 EStG, § 9 Abs 2 EStG: Ab 2001 werden die bisherigen km-Pauschbeträge durch eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ersetzt. Bisher galt, daß bei Benutzung eines PKW DM 0,70, bei Benutzung eines Motorrads DM 0,33 pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden konnten, bei Benutzung öffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 146. Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682

Rn. 166 Stand: EL 70 – ET: 05/2006 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.12.2005 drei Gesetzen zugestimmt, mit denen erste Vereinbarungen zum steuerlichen Subventionsabbau aus den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU u SPD zum 01.01.2006 umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollen die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Konsolidierungsziele erreichen helf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Arbeitslosengeld I / c) Verfügbarkeit

Rz. 21 Verfügbar i.S.d. § 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III ist ein Arbeitsloser dann, wenn er den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn alle in § 138 Abs. 5 Nr. 1–4 SGB III geregelten Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind oder ein Sonderfall der Verfügbarkeit nach § 139 SGB III vorliegt. Die Verfügbarkeit nach § 138 Abs. 5 SGB ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Vom Ende des Zweiten Weltkrieges bis zur Währungsumstellung 1948

Rn. 2 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Nach mehrfacher Änderung während des zweiten Weltkrieges, die hauptsächlich die Einführung von Kriegszuschlägen, die Schaffung der steuerlichen Vergünstigung des nichtentnommenen Gewinns nach § 3 StÄV, die Aufhebung der Bürgersteuer und außerhalb des EStG vor allem die Erfassung von Übergewinnen durch eine Mehreinkommensteuer und später Gewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.1.4 In Heimarbeit Beschäftigte und die ihnen Gleichgestellten

Rz. 10 HI1996267 Allgemeines Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten. Für die Begriffsbestimmung gilt die gesetzliche Definition des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Rz. 11 HI1996268 Heimarbeiter Heimarbeiter ist nach § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.1 Heimarbeiter

Rz. 6 Gem. § 2 Abs. 1 HAG ist als Heimarbeiter legaldefiniert, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.1.3 Hausgewerbetreibende

Rz. 8 Gem. § 2 Abs. 2 HAG ist als Hausgewerbetreibender anzusehen, wer in eigener Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder Betriebsstätte) mit nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern im Auftrag von Gewerbebetreibenden oder Zwischenmeistern Waren herstellt, bearbeitet oder verpackt, wobei er selbst wesentlich am Stück mitarbeitet, jedoch die Verwertung der Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.3.1 Überlassung eines Pkw für Privatfahrten des Arbeitnehmers

Entgeltliche Überlassung Rz. 511 Die Überlassung von Personenkraftwagen an das Personal für dessen privaten Bedarf ist nach der Auffassung der Finanzverwaltung[1] regelmäßig als entgeltliche Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG anzusehen.[2] Der Arbeitnehmer soll üblicherweise auch dann einen Teil seiner Arbeitsleistung für die Überlassung des Pkw erbringen, wenn es k...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Unfallkosten, Erstattung du... / 3 Die steuerliche Behandlung von dem Arbeitnehmer erstatteten Unfallkosten hängt vom Anlass der Fahrt ab

Erstattet der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Unfallkosten, hängt die steuerliche Behandlung davon ab, ob sich der Unfall auf einer Dienstfahrt, auf einer Privatfahrt oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet hat. Hat sich der Unfall auf einer Dienstfahrt ereignet, sind die Ersatzleistungen des Arbeitgebers steuerfrei. Die Ersatzleistungen sind in diesem Fall al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / Zusammenfassung

Überblick Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Reisekostendefinition entspricht der von der Rechtsprechung entwickelten Begriffsbestimmung, nach der ausschließlich Mehraufwendungen begünstigt sind, die durch eine beru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.3 Leiharbeitsverhältnisse

Das gesetzliche Reisekostenrecht bewirkt Änderungen hinsichtlich der Gewährung steuerfreier Auslösungen für Leiharbeitnehmer. Die gesetzliche Erweiterung des Tätigkeitsbegriffs, nach der in bestimmten Fällen auch die betriebliche Einrichtung eines Dritten als dauerhafter Einsatzort kein auswärtiger Beschäftigungsort im Sinne des Reisekostenrechts darstellt, macht es erforder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.4 Entsendung im Konzern

Die Betriebsstätte eines Konzernunternehmens behandelt die Finanzverwaltung schon bisher nicht als arbeitgebereigene Einrichtung. Der Arbeitsortbegriff nennt die betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens als ausdrückliche Möglichkeit einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers.[1] Die Rechtsprechung des BFH, die darauf abstellte, dass ein Arbeitnehmer, der wiede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewertung lohn- und einkomm... / 4.3.2 Keine Verdoppelung der Antragsgrenze bei Ehegatten

Bei Ehe-/Lebenspartnern, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, ist die Summe der nach den oben genannten Punkten in Betracht kommenden Beträge zugrunde zu legen. Die Antragsgrenze von 600 EUR ist nicht zu verdoppeln. Wichtig Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Aufgrund der Entfernungspauschale von 0,3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 1 Arbeitsrechtliche Definition

Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben. Verbringt der Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als 80 % seiner vertraglichen Arbeitszeit im Fahrzeug, kann im Regelfall von einer Fahrtätigkeit ausgegangen werden.[1] Tätigkeiten an einem ortsfesten Arbeitsplatz, wie das Be- und Entlade...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.3 Tätigkeiten auf Fahrzeugen

Die Beschränkung der ersten Tätigkeitsstätte auf ortsfeste Einrichtungen bedeutet nicht, dass der Personenkreis der ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzten Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten kann. Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbeitsausübung nicht an einer ersten Tätigkeitsstätte t...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.2.2 Kein weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein sog. weiträumiges Arbeitsgebiet liegt aber nicht schon deshalb vor, weil der Arbeitnehmer ständig in einem Gemeindegebiet, im Bereich einer Großstadt oder in einem durch eine Kilometergrenze bestimmten Arbeitsgebiet an verschiedenen Stellen tätig wird. Keine weiträumige Arbeitsstätte begründen z. B.: das Großstadtrevier einer Politesse, der Stadtbezirk eines städtischen Ba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 1 Berufliche Auswärtstätigkeit

Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird, d. h. sie kann gerade auch bei solchen Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.2.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte

Während das weiträumige Arbeitsgebiet früher als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte galt, lässt sich diese Bedeutung auf den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Nur Entfernungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 4.3.8.2 3-Monatsfrist greift nicht bei untergeordneten Auswärtstätigkeiten

Ebenso weiterhin zu beachten ist das von der Rechtsprechung aufgestellte Kriterium, wonach eine Auswärtstätigkeit nur dann langfristig im Sinne der 3-Monatsfrist ist, wenn der berufliche Einsatz an dieser Tätigkeitsstätte im Vergleich zur Arbeit im Betrieb, Büro oder sonstigen ersten Tätigkeitsstätten sich zeitlich und inhaltlich nicht als untergeordnet, sondern zumindest al...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen in der Entgelta... / 2.9.1 Nur gelegentliche Nutzung des Fahrzeugs

Der feste prozentuale Monatsbetrag führt immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Dienstwagen nur teilweise (= in geringem Umfang) für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Ansatz des vollen Monatsbetrags Die Entfernungspauschale berücksichtigt die Nutzungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.1 Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Bislang konnten Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis max. eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.[1] An dieser Regelung wird auch in Bezug auf die erste Tätigkeitsstätte festgehalten. Nur, wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich, aber auch in diesem Fall, kann diese Voraussetzung je Dienstverhältnis bei nur einer betriebl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.10.3 Hilfs- oder Nebentätigkeiten nicht ausreichend

Kommt es bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung auf den Umfang und die Art der an der ersten Tätigkeitsstätte verrichteten Arbeiten nicht an, muss der Arbeitnehmer bei Anwendung der zeitlichen Zuordnungsgrenzen dort auch einen Teil seiner arbeitsrechtlichen Hauptleistung erbringen. Nur soweit der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, sind diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / Zusammenfassung

Begriff Reisekosten sind unter dem Oberbegriff "berufliche Auswärtstätigkeit" zusammengefasst. Zu den Reisekosten gehören Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Die Kernfrage des Reisekostenrechts ist, ob ein Arbeitnehmer eine sog. erste Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 3.2.1 Abgrenzungskriterien

Bei dem bis 2013 geltenden Recht konnte nicht nur ein fester Ort, sondern auch ein weiträumiges Arbeitsgebiet als regelmäßige Arbeitsstätte in Betracht kommen, z. B. ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, z. B. ein größeres Werksgelände, ein Flughafenareal[1], ein Hafengebiet, ein Zustellbezirk eines Zeitungsausträgers[2] das Waldrevier bei Forstarbeitern[3] der Kehrbezir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 2 Verhinderung der Arbeitsleistung

Für die Fallkonstellation kommen mehrere Szenarien in Betracht: Der Arbeitnehmer kann aufgrund einer Hochwasserlage nicht an die Arbeitsstelle gelangen oder er hat im Zusammenhang mit einer Schadenswetterlage "Haus und Hof" unter Wasser oder von Extremwetter bedroht. Die Arbeitsstätte hingegen ist unversehrt und der Arbeitgeber bereit, die Arbeitsleistung entgegenzunehmen. Wäre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Klimawandel: Arbeitsrechtli... / 1.3.1 Pflichten bei Hitze am Arbeitsplatz

Bei Temperaturen über 26 °C ist die Arbeitsausübung erschwert, ab 30 °C ist die Arbeitsausübung beeinträchtigt. Zunächst ist es bei diesen Temperaturen jedoch nicht zu heiß, um die Arbeitsleistung zu erbringen. Vielmehr muss der Arbeitgeber reagieren und auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung die Lage analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweis Mögliche Reak...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachkraft für Gastronomie (... / Zusammenfassung

Überblick Fachkräfte für Gastronomie nehmen eine zentrale Stellung in gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Gasthöfen, Cafés und Bars, in der Hotellerie und im Catering ein. Sie empfangen und überprüfen Warenlieferungen und kontrollieren regelmäßig Lagerbestände, einschließlich Haltbarkeit von Lebensmitteln. Sie bereiten Speisen und Getränke vor, richten Speisen an und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schwerbehinderte Menschen / 8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes

Nach § 164 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.[1] Dies geht nicht soweit, dass der Schwerbehinderte verlangen kann, nur nach seinen Neigungen beschäftigt zu werden.[2] bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen...mehr