Fachbeiträge & Kommentare zu Anteilsübertragung

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Option zur Körperschaftsbes... / 3 Vergleich der laufenden Besteuerung im Gewinn- und Verlustfall (ohne/mit Option)

Im Gewinnfall kann durch die Option ein vorteilhafter Stundungseffekt erzielt werden, da die Steuerbelastung durch Thesaurierung aufgeschoben oder durch gezielte Gewinnentnahmen zumindest gesteuert werden kann. Einkommensteuerpflichtige mit hohen individuellen Steuersätzen, die ansonsten auch der Kirchensteuerpflicht unterliegen würden, werden hierdurch zunächst entlastet. A...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2019 Gleich lautende Ländererlasse zu § 1 Abs. 2a GrEStG vom 12.11.2018 / § 1 Abs. 2a GrEStG Die Erlasse betreffen die Anwendung von § 1 Abs. 2a GrEStG. Bisher waren im Hinblick auf die Verwirklichung von § 1 Abs. 2a GrEStG alle Anteilsübertragungen relevant, die innerhalb desselben Zeitraums von 5 Jahren erfolgten. Nunmehr soll nach Auffassung der FinVerw der Fünf-Jahres-Z...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.34 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)

• 2020 Ausgefallene Finanzierungshilfen/Verhältnis zu § 20 Abs. 2 EStG/Holding-Modell/Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 6 EStG/§ 17 Abs. 2a EStG/§ 20 Abs. 2 EStG/§ 20 Abs. 6 EStG Die zeitliche Anwendungsregelung hinsichtlich § 17 Abs. 2a EStG in § 52 Abs. 25a EStG lässt Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgäge, die genau zum 31.7.2019 erfolgt sind, außer Betracht. Auch...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.2 § 5 GrEStG (Übergang auf eine Gesamthand)

• 2019 Teleologische Reduktion der grunderwerbsteuerlichen Sperrfristen/§ 5 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 3 GrEStG/§ 6 Abs. 4 GrEStG Die Steuerbefreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG sehen, um Missbräuchen vorzubeugen, Vor- und Nachbehaltensfristen in § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 und 4 GrEStG vor. Da die Sperrfristen überschießend wirken, sind sie teleologisch zu reduzieren, wenn vor dem Hi...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.7 § 39 AO (Zurechnung)

• 2019 Wirtschaftliches Eigentum an Mitunternehmeranteilen/§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO Entscheidend für die steuerliche Zurechnung eines Mitunternehmeranteils ist das wirtschaftliche Eigentum am Mitunternehmeranteil. Der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Mitunternehmeranteil verlangt, dass Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative auf den Erwerber mit Besitz, ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.14 § 15 ErbStG (Steuerklassen)

• 2019 Errichtungssteuerklassenprivileg/Mehr-Familienstiftung/Ein-Familienstiftung / § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG Sind an einem Familienunternehmen mehrere Gesellschafter beteiligt und soll dieses Familienunternehmen auf eine Familienstiftung übertragen werden, stellt sich die Frage, ob die Familienstiftung im Sinne einer Mehr-Familienstiftung oder einer Ein-Familienstiftung aus...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.1 § 1 UStG (Steuerbare Umsätze)

• 2019 Preisgelder / § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Der EuGH hat mit Urteil v. 10.11.2016, C-432/15 entschieden, dass bei Teilnahme an Wettbewerben nur Antrittsgelder und sonstige fixe Vergütungen zu einem Leistungsaustausch führen, nicht aber platzierungsabhängige Preisgelder. Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH angeschlossen (BFH v. 30.8.2017, XI R 37/14; BFH v. 2.8.2018, V R 21/...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.13 § 6 EStG (Bewertung)

• 2019 Gewinnneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften/§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht bei Personengesellschaften die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zu Buchwerten, soweit diese unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten übertragen werden. Fraglich ist, inwieweit § 6 Abs. 5 Satz...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2019 Häusliches Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut / Aufteilung von Gebäuden in bis zu 4 selbständige Wirtschaftsgüter / § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 20.3.2018, 8 K 1160/15 (Az. des BFH: IX R 11/18) entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinns nicht zu Einkünften aus privaten Ve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2019 Rabatte von Dritten als Arbeitslohn / § 19 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 11.10.2018, 7 K 2053/17 (Az. des BFH: VI R 53/18) entschieden, dass es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern gewährt. Zu begründen ist dies d...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.7 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2019 Berücksichtigung von Kaufpreisminderungen / § 16 Abs. 3 GrEStG / § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO Fraglich ist, ob Kaufpreisminderungen als rückwirkendes Ereignis i. S. v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO anzusehen sind. Diese Fragestellung wurde vom FG München in seiner Entscheidung v. 11.4.2018, 4 K 103/18 – II R 15/18 und vom FG Mecklenburg-Vorpommern in seiner Entscheidung...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.2 Das Ausscheiden eines Altgesellschafters

Rz. 45 Wird aufgrund einer Anteilsübertragung, durch die ein Altgesellschafter aus der Personengesellschaft ausscheidet, der Tatbestand des § 1 Abs. 2a GrEStG verwirklicht und erfüllt der Anteilsrückerwerb durch diesen Altgesellschafter wiederum diesen Steuertatbestand, ist gem. § 16 Abs. 2 GrEStG für beide Erwerbsvorgänge die Steuer nicht festzusetzen bzw. die Steuerfestset...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.6 Missglückte Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs

Rz. 19 Fehlt es an einer vollständigen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs, so führt dies dazu, dass die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG zu versagen ist. Solche i. S. v. § 16 Abs. 1 GrEStG missglückten Vertragsgestaltungen sind nicht selten in Fällen anzutreffen, in denen die Beteiligten nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags eine grunderwerbsteuerlich – oder auch auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.1 Schädlicher Beteiligungserwerb

Rz. 5 Die Anwendung des § 8d KStG setzt voraus, dass es zu einem schädlichen Beteiligungserwerb i. S. d. § 8c KStG gekommen ist. Zum einen ist damit erforderlich, dass der Anwendungsbereich des § 8c KStG überhaupt eröffnet ist. Dies reicht andererseits aber nicht für die Anwendung des § 8d KStG aus. Zudem muss der Beteiligungserwerb auch schädlich gewesen sein. Damit ist § 8...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG). Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandel...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.1 Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93k Das AmtshilfeRLUmsG ist nach dessen Art. 31 Abs. 1 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Da das Gesetz am 29.6.2013 im BGBl verkündet wurde, wäre Inkrafttretenszeitpunkt damit der 30.6.2013. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des De...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.5 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 93o Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist eine Verwirklichung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht ausgeschlossen, wenn zuvor bereits der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht worden war. Diese Rechtsauffassung wird in der Literatur teilweise heftig kritisiert (vgl. z. B. Liekenbrock/Joisten, in Ubg 2013, 743ff.). In derartig...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.3 RETT-Blocker-Strukturen und Gestaltungsmissbrauch

Rz. 93h Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist dem Grunderwerbsteuerrecht bisher fremd gewesen. Insbesondere der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG ist einer solchen Betrachtungsweise nicht zugänglich. Die Einschaltung von RETT-Blockern konnte und kann daher nicht mit dem Argument begegnet werden, dass damit zwar keine rechtliche, wohl aber eine wirtschaftliche Anteilsvere...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft (vgl. BFH v. 31.3.1982, BStBl II 1982, 424, und BFH v. 26.7.1995, BStBl II 1995, 736). Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.2 Einschaltung von RETT-Blockern

Rz. 93g In der Beraterpraxis ist darüber hinaus, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze (vgl. § 11 GrEStG Rz. 3) nach weiteren Wegen gesucht worden, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.4 Die wirtschaftliche Beteiligung i. S. d. § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93n Bei der Neuregelung des § 1 Abs. 3a GrEStG handelt es sich um einen eigenständigen Ergänzungs- und Fiktionstatbestand. Die Fiktion findet sowohl auf Kapitalgesellschaften als auch auf Personengesellschaften Anwendung. Beide Gesellschaftsformen werden hierbei gleich behandelt; auch bei Personengesellschaften wird nunmehr abweichend von § 1 Abs. 3 GrEStG auf die vermög...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 2.4 Begünstigte Rechtsvorgänge

Rz. 22 In § 6 a S. 1 Halbs. 1 GrEStG wird von Rechtsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, § 1 Abs. 2a GrEStG oder § 1 Abs. 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung gesprochen, für die die Steuer "nicht erhoben” wird. In Halbsatz 2 des Satzes 1 wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung auf den Übergang der Verwertungsbefugnis aufgrund einer Umwandlung ausgedehnt, hier al...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar (Fischer, a. a. O., Rz. 820), weil e...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.3 Vereinigung bzw. Übertragung (Übergang) von mindestens 90 % der Anteile

Rz. 89 Nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG wird für alle ab dem 1.7.2021 verwirklichten Erwerbsvorgänge eine Grunderwerbsteuerpflicht bereits dann ausgelöst, wenn unmittelbar oder mittelbar mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand vereinigt (bzw. in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder in der Hand von abhängige...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.5.8 Verwaltungsanweisungen

Rz. 93r Die Finanzverwaltung hat mit gleich lautenden Ländererlassen zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG v. 9.10.2013, BStBl I 2013, 1364, ausführlich zu diesem neuen Ergänzungstatbestand Stellung genommen. Die Ländererlasse gehen insbesondere auf den Anwendungsbereich der Vorschrift (Tz. 2), deren Nachrangigkeit gegenüber den Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a GrEStG u...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück (vgl. BFH v. 8.11.1978, BStBl II 1979, 153). Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.1.2 Umstrukturierungen zwischen 1983 und 2009

Rz. 2 Die Umstrukturierung von Unternehmen begleitet typischerweise die Übertragung von Grundstücken und Anteilen an Grundbesitzgesellschaften und kann sich im Wege einer Einzelrechts- oder einer Gesamtrechtsnachfolge vollziehen. Eine Vermögensübertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge liegt vor, wenn Grundstücke oder Anteile an einer Grundbesitzgesellschaft z. B. infolge ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3 Übernehmende Gesellschaft

Rz. 26 Die übernehmende Gesellschaft muss nach § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft sein, die nach § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UmwStG nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR gegründet wurde und deren Sitz und Ort der Geschäftsleitung sich innerhalb des Hoheitsgebiets eines dieser Staaten be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bba) Beginn und Ende einer Mitunternehmerstellung bei Übergang des Anteils

Rn. 23d Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu Beginn und Ende der Mitunternehmerschaft als solcher (in Abgrenzung zu Beginn und Ende der Mitunternehmerstellung bei Übergang des Anteils) s Rn 20. Hier geht es nicht um die Frage, ob für den Gesellschaftsanteil überhaupt eine Mitunternehmerstellung vorliegt (dazu s Rn 23e), sondern um die davon zu unterscheidende Frage, ob und wann eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Positive steuerliche Folgen

Rn. 313 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Besitzunternehmen: Unmittelbare Verlustzurechnung an die Gesellschafter, bei KG in den Grenzen des § 15a EStG; Besitzunternehmen: Anwendung der §§ 16, 34 Abs 3 EStG (ggf nur 56 % stpfl) bei Veräußerung von (Anteilen an) Besitzunternehmen(-PersGes) gegenüber § 3 Nr 40 Buchst c EStG (60 % ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bohlmann, Vermeidung der Zwangsentnahme von Sonder-BV ... bei der Erbfolge, BB 1994, 189; Tismer/Ossenkopp, Veräußerung von Kommanditanteilen bei Vorliegen von Sonder-BV, FR 1992, 39; Herbst/Stegemann, Neues zur korrespondierenden Bilanzierung, Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke bei Erwerb von Mitunternehmeranteilen und Gesellschafterdarlehen, DStR 2017, 2081; Riedel, Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsgrundlagen allgemein

Rn. 109 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der GrS hat in seinem Beschluss BFH v 29.05.1972, GrS 4/71, BStBl II 1973, 5 eingehend zur steuerlichen Anerkennung der Gewinnverteilung bei Aufnahme nicht oder nur in nachgeordneter Funktion (BFH BFH/NV 1986, 327) mitarbeitender Familienangehöriger (Kinder oder Ehegatten) in das Unternehmen des Schenkers durch Schenkung eines KG-Anteils St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Der Nießbrauch an PersGes-Anteilen in der Rspr des BFH, FS für von Wallis, 1985, 359; Biergans, Der Nießbrauch an Einzelunternehmen u MU-Anteilen in der ESt, DStR 1985, 327; Balke, Nießbrauch an einem KG-Anteil, FR 1987, 129; Petzoldt, Nießbrauch an Kommanditanteilen u GmbH-Geschäftsanteilen – Zivil- u Steuerrecht, GmbH-Rdsch 1987, 381; Lohr, Der Nießbrauch an Unternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bda) Keine Änderung der Rechtslage durch neue BFH-Rspr aus 2017/2018?

Rn. 32a Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mit Urt BFH v 25.01.2017, BStBl II 2019, 730 hat der BFH für einen Einzelbetrieb (gleich ob aktiv oder verpachtet, s BFH, aaO, Rz 58) eine Übertragung zum Buchwert gemäß § 6 Abs 3 EStG nicht mehr zugelassen – Betriebsaufgabe. Mit Urt BFH v 19.07.2018, BFH/NV 2018, 1268 Rz 36 (mit Bezug auf BFH v 01.03.2018, BStBl II 2018, 539) hat der BFH z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzungen der Auff...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.2.1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG).

Praxis-Beispiel Vermietetes Grundstück als schädliches Verwaltungsvermögen Der Erblasser E vererbt seinen Betrieb an die Tochter T. Zum betrieblichen Vermögen gehören zwei Grundstücke. Das Grundstück G1 ist an einen Supermarkt vermietet. Das Grundstück G2 nutzt E ausschließlich für betriebliche Zwecke. Lösung Das Grundstück G2 rechnet nicht zum Verwaltungsvermögen. Dagegen gehö...mehr