Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung

Rz. 24 Der Regelungsbereich des § 18d UStG lässt sich nur im Zusammenhang mit den Art. 7ff. der Zusammenarbeits-VO.[1] erläutern, denn die Regelung beruht auf dieser für die deutschen Behörden und den Gesetzgeber bindenden EU-Verordnung.[2] § 18d UStG ist die inländische Umsetzung der sich aus der Zusammenarbeits-VO[3] ergebenden EU-rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Grenzen der Auskunftserteilung

Rz. 45 Zur Wahrung der hoheitlichen Rechte der einzelnen Mitgliedstaaten und wegen der nicht vollständig übereinstimmenden Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten lässt die Zusammenarbeits-VO bestimmte Beschränkungen der Übermittlung von Informationen zu. Nach Art 54 Abs. 2 sind die Behörden eines Mitgliedstaats nicht zu solchen Ermittlungen oder zur Übermittlung von Information...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Regelung des § 18d UStG wurde mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften zur Schaffung des Binnenmarktes durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Verordnung (EWG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Der Abschluss des Auskunftsbegehrens

Rz. 92 Das Ergebnis der Feststellungen des Vorlageverlangens und der eventuellen Prüfung wird in standardisierter Form auf den dafür vorgesehenen Vordrucken niedergeschrieben oder elektronisch eingegeben.[1] Dies erfolgt in deutscher Sprache. Die Vordrucke werden dann an das BZSt übersandt bzw. elektronisch überspielt und von dort nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Pla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Inhalt, Verfahren und Zuständigkeit

Rz. 31 Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO erteilt auf Antrag der ersuchenden Behörde die ersuchte Behörde[1] die in Art. 1 Zusammenarbeits-VO genannten Auskünfte, einschließlich solcher, die konkrete Einzelfälle betreffen. Zum Zweck der Auskunftserteilung führt die ersuchte Behörde die zur Beschaffung dieser Informationen notwendigen behördlichen Ermittlungen durch.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen in der Europäischen Union sind seitdem vollständig weggefallen. Die Kontrolle der nun unionsweit geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug war aufgrund der f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Die Möglichkeit zur Verwendung der erhaltenen Informationen

Rz. 51 Die aufgrund der Regelung der Zusammenarbeits-VO erlangten Informationen dürfen von den beteiligten Finanzbehörden grundsätzlich nur unter bestimmten Beschränkungen verwendet werden. Zunächst unterliegen sämtliche Informationen, welche im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung in irgendeiner Form übermittelt werden, gemäß Art. 55 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO der "...mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.4.1 Aufbewahrungsort für im Inland ansässige Unternehmer

Rz. 126 Im Inland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen und der Insel Helgoland (§ 1 Abs. 2 UStG) ansässige Unternehmer sind verpflichtet, die Rechnungen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebiete (insbesondere Freihäfen) aufzubewahren, § 14 b Abs. 2 Satz 1 UStG. Ein Unternehmer ist in einem bestimmten Gebiet ansässig, wenn er dort einen Wohnsitz, seine...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.8.2 Anwendung der § 14 ErbStG i. V. m. § 15 Abs. 4 ErbStG

Nach § 15 Abs. 4 ErbStG ist bei einer Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft der Besteuerung das persönliche Verhältnis des Erwerbers zu derjenigen unmittelbar oder mittelbar beteiligten natürlichen Person zugrunde zu legen, durch die sie veranlasst ist. Hierbei gilt in diesem Fall die Schenkung bei der Zusammenrechnung früherer Erwerbe nach der Regelung des § 14 ErbStG al...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.18.3 Zuwendungen an ausländische begünstigte Körperschaften (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG)

Rz. 88 Mit Einführung des § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG a. F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25.2.1992[1] wurden in die Steuerbefreiung auch Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. a und b ErbStG einbezogen. Zusätzliche Voraussetzung war jedoch, dass der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.1 Amtshilfe aufgrund bilateraler Verträge

Rz. 10 Mit einer Reihe von Staaten bestehen und bestanden völkerrechtliche Abkommen, die die gegenseitige Amtshilfe allgemein betreffen. Diese Abkommen stehen teilweise neben den mit diesen Staaten abgeschlossenen DBA. Zum Verhältnis der Rechtsgrundlage vgl. BMF v. 23.1.2014, BStBl I 2014,188, Tz. 1.2.4. Verträge zur gegenseitigen Amtshilfe hinsichtlich der Vollstreckung von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2 Innerstaatliche Amtshilfe

2.1 Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen Rz. 2 Eine innerstaatliche Amtshilfe ist nach § 112 AO grundsätzlich nur dann zulässig, wenn und soweit die ersuchende Behörde die Maßnahmen nicht selbst durchführen kann.[1] Dies ist vor allem bei einer örtlichen Unzuständigkeit hinsichtlich einer Vollstreckung in bewegliche Sachen der Fall, nicht hingegen bei der Vollstreckung in F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Zwischenstaatliche Amtshilfe

Rz. 7 Kein Fall des § 250 AO ist gegeben, wenn Amtshilfe für eine ausländische Behörde in einem Vollstreckungsverfahren geleistet wird. Die erforderliche Rechtsgrundlage hierfür ergibt sich entweder aus völkerrechtlichen Abkommen mit einzelnen Staaten oder dem EU-Beitreibungsgesetz v. 7.12.2011.[1] Bis zum 31.12.2011 galt hierzu das EG-BeitrG v. 3.5.2003.[2] Einen Überblick ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.1 Ausführung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 2 Eine innerstaatliche Amtshilfe ist nach § 112 AO grundsätzlich nur dann zulässig, wenn und soweit die ersuchende Behörde die Maßnahmen nicht selbst durchführen kann.[1] Dies ist vor allem bei einer örtlichen Unzuständigkeit hinsichtlich einer Vollstreckung in bewegliche Sachen der Fall, nicht hingegen bei der Vollstreckung in Forderungen oder in unbewegliches Vermögen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Vorgängervorschrift des § 250 AO, der die innerstaatliche Amtshilfe in Vollstreckungssachen betrifft, war von seinem wesentlichen Inhalt her § 331 RAO.[1] § 250 AO stellt einen Sonderfall der allgemeinen Verpflichtung zur Amtshilfe dar, die in § 111 AO ihren Niederschlag gefunden hat und sich aus Art. 35 GG herleitet.[2] Erforderlich ist § 250 AO deswegen, weil eine Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.3 Art. 27 OECD-MA und deutsche Abkommenspraxis

Rz. 14 Hinzuweisen ist schließlich auf Art. 27 OECD-MA. Dieser wurde 2003 neu in das Musterabkommen der OECD aufgenommen.[1] Auch die deutsche Verhandlungsgrundlage für das DBA v. 17.4.2013 sieht in Art. 26 eine Amtshilfe bei der Steuererhebung vor.[2] Sofern sich ein entsprechender Artikel in dem jeweiligen DBA findet, verpflichtet er die jeweils beiden Vertragsstaaten inne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3.2 EU-Beitreibungsgesetz

Rz. 11 Bis 31.12.2011 regelte das EG-BeitrG v. 3.5.2003[1] die Vollstreckung im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Umsetzung von Art. 24 der Richtlinie des Rates v. 15.3.1976[2] bzgl. Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen. Dieses Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das EU-Beitreibungsgesetz [3] ersetzt. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 2.2 Bedenken der ersuchten Behörde

Rz. 6 Die ersuchte Behörde hat grundsätzlich die Verpflichtung, die ersuchte Maßnahme auszuführen. Sofern sie sich jedoch für nicht zuständig hält oder die Maßnahme für unzulässig oder unzweckmäßig erachtet, ist nach § 250 Abs. 2 AO zu verfahren.[1] Hat die ersuchte Behörde Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit oder der Rechtmäßigkeit bzw. Zweckmäßigkeit, hat sie diese zun...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Abgesehen von den Fällen, in denen obligatorisch eine Rechnung zu erteilen ist (Leistungen von Unternehmern an andere Unternehmer und juristische Personen, Versandhandel, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Anzahlungen) muss jeder Unternehmer mit Ausnahme der Unternehmer, die nur unecht steuerfreie (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende) Umsätze tätigen, Kleinunternehmer, pauschal...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Beteiligte Personen und Behörden, Offenbarungsverbot

Rz. 12 Zur Auskunft verpflichtet ist der Arbeitgeber. Die Auskunftspflicht ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, ist diese selbst zur Auskunft verpflichtet. Tritt als Arbeitgeber eine juristische Person auf, obliegt dem vertretungsberechtigten Organ die Auskunftspflicht.[1] Rz. 13 Die betreffende Arbeitnehmerin selbst trifft hin...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 2.1 Adressat des Antrags

Rz. 4 Der Antrag ist nach § 269 Abs. 1 AO bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen FA[1] zu stellen. Die Vorschrift weist die Aufteilung damit ausdrücklich dem Besteuerungsverfahren zu. Daraus folgt, dass eventuell bestehende Sonderzuständigkeiten für die Erhebung oder die Vollstreckung (z. B. Einrichtung ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Als Gegenstand der Aufteilung kommen nur Steuern vom Einkommen und die VSt in Betracht. Steuern vom Einkommen sind die ESt und die KSt sowie der darauf als Ergänzungsabgabe erhobene Solidaritätszuschlag. Für die Aufteilung kommt aber nur die ESt nebst darauf entfallendem Solidaritätszuschlag in Betracht, weil die KSt keine Zusammenveranlagung kennt. Da die VSt nur bis zu...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 3 Internationale Maßnahmen

In den vergangenen Jahren sind die internationalen Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steueroasen erheblich ausgeweitet worden. Hierbei ist zunächst Art. 26 des OECD-MA zu nennen, der die Amtshilfe in Steuersachen zum Gegenstand hat und zunehmend in Abkommen aufgenommen wird.[1] Auch die deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA führt diesen in Art. 26 auf.[2] Weitere Regelungen s...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.3 Sonstige Regelungen in der AO

§ 117 AO normiert eine zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen.[1] In der EU wird diese Norm allerdings weitgehend durch das EU-Amtshilfegesetz überlagert.[2] Für den Bereich der Vollstreckungshilfe ist § 250 AO maßgeblich. Auch hierzu gibt es ein besonderes EU-BeitreibungsG.[3]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.2 Amtshilfe

Rz. 40 Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG nur abziehbar, wenn der betreffende Ansässigkeitsstaat dem deutschen Staat Amtshilfe leistet. Den Begriff "Amtshilfe" in § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG definiert § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 4 KStG als Auskunftsaustausch im Sinne oder entsprechend der Amtshilferichtlinie nach § 2 Abs. 2 des EU-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.4 Kritik an der Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

Rz. 42 Die Neuregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. 8.4.2010[1] gibt Anlass zu Kritik.[2] Die Norm dürfte weder europarechtskonform noch praxistauglich sein. Rz. 43 Aus europarechtlicher Sicht ist zweifelhaft, ob die Nichtabziehbarkeit von Zuwendungen an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU und des EWR-Raums mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.3 Beitreibung

Rz. 41 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 KStG setzt die Abziehbarkeit von Zuwendungen an nicht im Inland ansässige Empfänger voraus, dass der betreffende Ansässigkeitsstaat Unterstützung bei der Beitreibung leistet. Unter dem Begriff "Beitreibung" ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 5 KStG die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Sinne oder entsprechend der Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.5 Körperschaften des öffentlichen Rechts und öffentliche Dienststellen in der EU bzw. im EWR

Rz. 45 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle (z. B. Universität, Forschungsinstitut) ist, die im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. im EWR-Ausland belegen ist.[1] Bei Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.6 Verkehrswert (Abs. 5)

Rz. 132 Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen (Abs. 5, § 8 Bürgergeld–V). Steuerrechtliche Vorschriften bleiben unberücksichtigt. Damit ist gewährleistet, dass der Vermögenswert nicht durch Abschreibung abgesenkt werden kann. Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand. Maßgebend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.6 Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

Rz. 47 Zuwendungen zu den begünstigten Zwecken sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b) KStG grds. dann abzugsfähig, wenn der Empfänger der Zuwendung eine in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichnete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ist. Infolge der Stauffer-Entscheidung des EuGH[1] und der anschließenden Änderung von § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG durch das Gesetz v. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, der bislang auf inländische Einrichtungen begrenzt war, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung ist ein weiterer Schritt zu einer du...mehr

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Sauer, SGB III § 311 Anzeig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflichten der Antragsteller auf oder Empfänger von Arbeitslosengeld (Alg) und Übergangsgeld zur unverzüglichen Anzeige eingetretener Arbeitsunfähigkeit und Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Obliegenheit knüpft an die Leistungsfortzahlung bei einer arbeitsunfähigen Erkrankung an. An eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Sicherstellung und Eintreibung von Abgaben

Seit dem 4.10.1954 besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich ein Vertrag über Rechtsschutz und Amtshilfe in Abgabesachen.[58] Die Befugnisse der zuständigen Behörden gehen deutlich weiter, als dies mit anderen Staaten vereinbart ist. U.a. eröffnet der Vertrag die Möglichkeit der Amtshilfe, in bestimmten Fällen auch unmittelbar zwischen den u...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Informationsaustausch

Mit Art. 26 DBA Österreich/Deutschland besteht eine zwischenstaatliche Vorschrift über den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten. Dieser Informationsaustausch betrifft nach Art. 26 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland die Informationen, die zur Durchführung des Abkommens oder des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten im Hinblick ...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 1. Entgegennahme und Behandlung von Anträgen

a) Bei elektronisch eingegangenen Eintragungsanträgen wird der Eingangszeitpunkt automatisiert vermerkt. b) schriftliche Eintragungsanträge aa) Bei schriftlichen Eintragungsanträgen hat die für die Entgegennahme eines Eintragungsantrags zuständige Person, der der Antrag zuerst zugeht, das Schriftstück mit dem Eingangsvermerk zu versehen. Im Vermerk ist der Zeitpunkt des Eingan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Einzelfälle

Rz. 9 Abgeordnete: Im Zusammenhang mit umstrittenen Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand könnten Abgeordnete insbesondere von Kommunalparlamenten Einsicht in das Grundbuch verlangen. Zwar hat ein Parlament als solches die verfassungsrechtliche Stellung eines Kontrollorgans der Exekutive, nicht jedoch der einzelne Abgeordnete.[32] Das in einzelnen Landesverfassungen ge...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.8 Prüfung in Parlamentsgebäuden

Rz. 102 Die Prüfbefugnis des Zolls ist auch im Deutschen Bundestag und in den meisten Landesparlamenten eingeschränkt. Der Präsident des Deutschen Bundestags übt nach Art. 40 Abs. 2 GG im Gebäude des Deutschen Bundestags die Polizeigewalt aus. Polizeigewalt haben auch die meisten Präsidenten der Länderparlamente in ihrem Parlamentsgebäude. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Ab...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Anlegung durch Neufassung

Rz. 4 Nach Abs. 1 gelten die Vorschriften entsprechend, die für die Anlegung des elektronischen Grundbuchs durch Neufassung des bis dahin in Papierform geführten Grundbuchblatts anzuwenden sind. Über den in Bezug genommenen § 69 Abs. 1 S. 1 GBV wird für die Neufassung auf § 68 Abs. 2 S. 1 GBV und damit auf die allgemeinen Vorschriften für die Umschreibung von Grundbüchern ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 98... / 2 Verfahren

Rz. 4 Der Augenschein ist grundsätzlich von der für das konkrete Besteuerungsverfahren örtlich und sachlich zuständigen Finanzbehörde einzunehmen. Es können aber auch andere Behörden im Weg der Amtshilfe[1] hierzu ersucht werden. Rz. 5 Die Anordnung der Augenscheinseinnahme ist ein Verwaltungsakt.[2] Es gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 119, 121, 122 AO. Der Verwaltu...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.7.3 Neuregelungen für Joint Audits

In einem neuen § 12a EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) sollen die Vorgaben der DAC7-Richtlinie (Änderung der EU-Amtshilferichtlinie) zu sog. Joint Audits ("gemeinsame Prüfungen") umgesetzt werden. Die bereits in § 12 EUAHiG bestehende Regelung über die gleichzeitige Prüfung wurde neugefasst. Im Verhältnis zu Drittstaaten wurde für die Finanzbehörden ein Rechtsrahmen zur Inanspruch...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 5 Änderungen bei Doppelbesteuerungsabkommen

In 2023 hat Deutschland zu einigen Änderungsprotokollen von Doppelbesteuerungsabkommen die nationalen Umsetzungsverfahren abgeschlossen bzw. auf den Weg gebracht. Dabei setzt sich der Trend fort, dass Deutschland Maßnahmen des BEPS-Projekts vorzugsweise bilateral umsetzt, anstatt den Mechanismus des sog. Multilateralen Instruments (MLI) zu nutzen. In sämtlichen nachfolgend g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Sozialgesetzbuch / 2.3 SGB X

Das SGB X gilt für alle Sozialgesetzbücher, wenn es dann um das Sozialverwaltungsverfahren (einschl. Widerspruchsverfahren) und den Sozialdatenschutz geht. Regelungsbereiche sind z. B.: Amtshilfe, Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rechtsbehelfsverfahren, Schutz der Sozialdaten (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung und organisatorische Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 9. Stiftungen

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / cc) Außenministerium

Rz. 154 Muster 12.12: Auskunftsersuchen beim Außenministerium im Rahmen der Amtshilfe Muster 12.12: Auskunftsersuchen beim Außenministerium im Rahmen der Amtshilfe An das Außenministerium Amtshilfe: Polen Nachlassangelegenheit Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie meine Pflegerbestellung. Ich habe Erben zu ermitteln, die in Polen geboren, verheiratet und gestor...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / a) Informationsquellen

Rz. 150 Aufgabe des Nachlasspflegers ist es in den meisten Fällen, die Erben zu ermitteln,[83] und zwar zuerst einmal die testamentarischen Erben. Wenn dies nicht der Fall ist, sind die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Wurden testamentarische Erben ausgemacht, sind auch erb- und pflichtteilsberechtigte Personen zu ermitteln. Praxishinweis Bei der tatsächlichen Erbenermittlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Allgemeines

Tz. 348 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Im StSenkG war § 8b Abs 7 KStG noch nicht enthalten. Diese Regelung ist mit rückwirkender Kraft durch das Ges zur Änd des InvZulG 1999 v 20.12.2000 (BGBl I 2001, 29) in das KStG eingefügt worden; gleichzeitig sind § 8b Abs 2 S 1 letzter HS KStG und sein Abs 3 S 2 idF des StSenkG gestrichen worden (s Tz 2, s Tz 149 und s Tz 225). Die Fin-Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.4 Anwendung des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch in den Fällen, in denen die Bezüge nach einem DBA steuerfrei sind (§ 8b Abs 1 S 4 KStG)

Tz. 126 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 1 S 4 KStG sind GA unter den Voraussetzungen des § 8b Abs 1 S 2 KStG auch dann in voller Höhe stpfl, wenn die Bezüge nach einem DBA stfrei sind (sog Treaty Override). Zur Zulässigkeit eines Treaty Override nach EU-Recht s Forsthoff (IStR 2006, 509) und s Daragan (DStR 2019, 1329). AA s Stöber (DStR 2016, 1889, 1893) und s Sche...mehr