Rz. 27
Am 26.6.2023 veröffentlichte das ISSB seine ersten beiden Standards, IFRS S1 "Allgemeine Anforderungen an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen" und IFRS S2 "Klimabezogene Angaben".
- IFRS S1 legt allgemeine Anforderungen für die Offenlegung wesentlicher Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken und -chancen sowie andere allgemeine Berichterstattungsanforderungen fest.
- IFRS S2 regelt die spezifischen Angaben zu klimabezogenen Themen.
Diese Standards wurden als Reaktion auf die Forderung der Adressaten und insbes. der IOSCO nach konsistenten, vollständigen, vergleichbaren und überprüfbaren nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen entwickelt.
Die ersten beiden IFRS-Standards zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen werden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen, in Kraft treten. Allerdings müssen die Rechtsordnungen die Standards zunächst übernehmen oder anderweitig in Kraft setzen, damit diese verbindlich werden, und sie können ein späteres Datum für das Inkrafttreten wählen.
Rz. 28
Die wesentlichen Anforderungen an die – bislang noch auf klimabezogene Angaben begrenzten – Nachhaltigkeitsinformationen sind prinzipienorientiert ausgestaltet. Das Rahmenkonzept vor der Klammer der Einzelanforderungen folgt einer klaren Struktur.
Bereich | Anforderungen an die Unternehmen |
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Grundlegende Konzeption der Anforderungen | Vorgesehen ist eine (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung für allgemeine Zwecke. Die Definition der bei der Aufbereitung der Informationen zu berücksichtigenden Wesentlichkeit entspricht den IFRS-Rechnungslegungsstandards (IAS 8.5). |
Verwendung des Vier-Säulen- Rahmens im Einklang mit dem TCFD-Rahmen | Die Anforderungen des ISSB greifen auf die vier Säulen, wie sie von der TCFD des Financial Stability Board beschrieben werden, zurück. Angesprochen sind:
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Vergleichende Informationen | Es ist nur dann erforderlich, Vergleichsinformationen anzupassen, wenn aktualisierte Annahmen vorliegen. |
Zeitplan für die Berichterstattung | Nachhaltigkeitsbezogene (Finanz-)Informationen sind gleichzeitig mit den entsprechenden Abschlüssen zu veröffentlichen. Vorgesehen ist allerdings eine kurzfristige Übergangserleichterung, nach der nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen zu veröffentlichen sind
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Aktuelle und erwartete Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und damit verbundene Informationen | Wenn sich nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen auf die im Abschluss dargestellten Informationen auswirken bzw. voraussichtlich auswirken werden, ist der Zusammenhang zu erläutern. Es wird eine Offenlegung quantitativer Informationen über aktuelle und erwartete Auswirkungen verlangt, es sei denn, dies ist nicht praktikabel. Darüber hinaus ist die Offenlegung einer qualitativen und ggf. quantitativen Bewertung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und des Geschäftsmodells eines Unternehmens in Bezug auf seine nachhaltigkeitsbezogenen Risiken gefordert, einschl. Informationen darüber, wie die Bewertung durchgeführt wurde und welchen Zeithorizont sie hat. |
Offenlegung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen | Es besteht die Verpflichtung zur Offenlegung von Ermessensentscheidungen bei der Erstellung von Angaben (ähnlich den Anforderungen von IAS 1 in den IFRS-Rechnungslegungsstandards). Die Angaben zu den Schätzungen gelten auch für aktuelle und er... |
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