Rz. 36
Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023
Wird die Steuerschuld wirksam auf den letzten Abnehmer übertragen, gilt der i. g. Erwerb des ersten Abnehmers nach § 25b Abs. 3 UStG als besteuert.
Rz. 37
Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023
Diese fiktive Besteuerung des i. g. Erwerbs beim ersten Abnehmer gilt für die Erwerbsbesteuerung in dem Mitgliedstaat,
- in dem die Beförderung oder Versendung endet (vgl. § 3d S. 1 UStG),
- unter dessen USt-IdNr. der erste Abnehmer auftritt (vgl. § 3d S. 2 UStG, vgl. Abschn. 25b.1 Abs. 7 UStAE mit Fallbeispiel).
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