Dr. Andreas Nagel, Dr. Gregor Feiter
Vielen Steuerberatern fällt es nicht leicht, über eine Nachfolgeregelung für ihre Kanzlei nachzudenken. Es ist schwer, das langjährig aufgebaute Lebenswerk an einen Nachfolger zu übergeben und sich zugleich mit der eigenen Entbehrlichkeit abzufinden. In einigen Fällen kommt auch der Gedanke hinzu, dass der Fortbestand der Kanzlei und der Arbeitsplätze gefährdet sein könnten, wenn kein qualifizierter Nachfolger gefunden werden kann. Das Thema "Nachfolgeplanung" wird daher gerne verdrängt – manchmal so lange, bis aus gesundheitlichen oder familiären Gründen akuter Handlungsbedarf entsteht.
Angesichts des Zeitbedarfs, den die Suche nach einem geeigneten Nachfolger und die Prüfung aller rechtlichen und organisatorischen Fragen erfordert, sollte mit der Planung der Nachfolge rechtzeitig und ohne Zeitdruck begonnen werden.
Bestandsaufnahme in der Kanzlei durchführen
Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme in Ihrer Kanzlei und beantworten Sie zunächst die folgenden Fragen:
- Welches Betriebsvermögen soll auf den Nachfolger übertragen werden?
- Ist die Kanzlei auf Grund der wirtschaftlichen Situation für eine Übergabe geeignet?
- Ist die Höhe der Umsätze und Gewinne für einen Nachfolger attraktiv?
- Ist die Kanzlei aufgrund der derzeitigen Führung und Organisation für eine Übergabe geeignet?
- Wie werden Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner voraussichtlich auf einen Inhaberwechsel reagieren?
- Welcher Personenkreis ist in die Nachfolgeplanung einzubeziehen oder zu informieren?
Die Antworten auf diese Fragen zeigen, welche vorbereitenden Maßnahmen erforderlich sind und welcher Zeitbedarf für die Nachfolgeregelung eingeplant werden muss.
Nachfolger finden
Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger ist oft der "Engpass" bei der Nachfolgeplanung. Prüfen Sie daher systematisch, welcher Personenkreis als Nachfolger bzw. Käufer in Frage kommt: In den meisten Fällen werden Familienangehörige, qualifizierte Mitarbeiter, externe Dritte oder bisherige Mitbewerber in Betracht kommen. Ein qualifizierter Nachfolger aus der Familie oder aus dem Mitarbeiterkreis hat in der Regel den Vorteil, dass er mit den Besonderheiten der Kanzlei vertraut ist, alle Mitarbeiter und viele Mandanten persönlich kennt und seine fachlichen und menschlichen Fähigkeiten bereits unter Beweis stellen konnte.
Wenn Sie extern nach einem Nachfolger suchen, können sie dazu Anzeigen in den steuerlichen Fachzeitschriften, die Praxisbörsen der Steuerberaterkammern und Steuerberaterverbände oder spezialisierte Praxenvermittler nutzen. Definieren Sie dazu die Anforderungen, die ein "idealer Nachfolger" erfüllen sollte (Alter, Geschlecht, Ausbildung, Fachkenntnisse, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Berufserfahrung, Führungserfahrung, persönliche Eigenschaften).
Bewertung und Kaufpreis
Die Ermittlung des Kaufpreises ist meist ein zentraler Punkt der Nachfolgeregelung. In die Kaufpreisermittlung fließen neben objektiven Kriterien oft auch sehr subjektive Wertvorstellungen der Verhandlungspartner ein. Die bekanntesten Methoden zur Bewertung von Steuerberatungskanzleien sind das Umsatzverfahren und das Ertragswertverfahren. Beim Umsatzverfahren wird auf den nachhaltig erzielbaren Umsatz ein branchenüblicher Multiplikator angewendet. Beim Ertragswertverfahren werden die zukünftig erzielbaren Gewinne mit einem Kapitalisierungszins auf den Kaufzeitpunkt abgezinst.
Berufsrechtliches Handbuch der BStBK berücksichtigen
Eine Darstellung der beiden Methoden und ergänzende Empfehlungen zur Kanzleibewertung enthalten die "Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für die Ermittlung des Werts einer Steuerberaterpraxis" im Berufsrechtlichen Handbuch der BStBK (www.berufsrecht-handbuch.de).
Finanzierung des Kaufpreises
Die Finanzierung des Kaufpreises durch den Nachfolger erfolgt in vielen Fällen über einen Bankkredit. Um Unternehmenskäufe finanziell zu unterstützen, wurden außerdem verschiedene öffentliche Förderprogramme geschaffen. Welches Förderprogramm im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von den individuellen Verhältnissen des Nachfolgers und verschiedenen formalen Anforderungen ab. Informationen zur Förderung von Unternehmenskäufen finden Sie im Nachfolgeportal des Bundeswirtschaftsministeriums (www.nexxt-change.org). Alternativ kann auch die Zahlung des Kaufpreises durch Renten, Raten oder aus zukünftigen Gewinnen vereinbart werden. Für den Verkäufer besteht in diesen Fällen allerdings immer das Risiko des Zahlungsausfalls, wenn für ausstehende Zahlungen keine ausreichenden Sicherheiten vereinbart wurden.
Rechtliche Aspekte
Die rechtliche Grundlage der Praxisveräußerung bildet der Kaufvertrag, in dem alle wichtigen Punkte geregelt werden (z. B. Kaufgegenstand, Übergabezeitpunkt, Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten). Aus rechtlicher Sicht ist auch zu prüfen, ob bestehende Verträge vom Nachfolger weitergeführt werden sollen (z. B. Mietverträge). Geeignete Musterverträge erhalten Sie bei Bedarf bei Steuerberaterverbänden. Bei der Verwendung von Standardverträgen sind individue...