Tz. 72

Stand: EL 132 – ET: 06/2023

  • Eine nebenberufliche Tätigkeit sollte immer auf die Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit oder eines freien Berufs untersucht werden. Dies gilt auch unter den Gesichtspunkten der Scheinselbständigkeit.
  • Handelt es sich um gemischte Tätigkeiten, die nicht insgesamt unter die gesetzliche Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werden können, sind derartige Vergütungen, die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) eingeordnet werden können, als steuerpflichtig zu behandeln. Es sollten aus den genannten Gründen getrennte Verträge abgeschlossen werden.
  • § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) kann nur für steuerbegünstigte Tätigkeiten in Anspruch genommen werden. Die Steuerfreiheit kommt nicht in Betracht, wenn die Betätigung Ausfluss des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist.
  • Die Steuerfreiheit kann nur dann greifen, wenn der Empfänger schriftlich verzichtet, dass der Freibetrag nicht schon in einem anderen Dienst- oder Auftragsverhältnis berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt wird.
  • Die Gewährung anderer Steuerbefreiungen außer der gesetzlichen Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist zu prüfen.
  • Kommen die Regeln der Lohnsteuerpauschalierung in Betracht, bleibt die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) für die Feststellung dieser Grenzen außer Betracht;
  • Feststellbar ist eine deutliche Zunahme von Steuerstrafverfahren gegenüber den Verantwortlichen in Vereinen und Verbänden. Besteht der Verdacht eines Steuerstraftatbestandes, wird bis hin zum Einsatz der Steuerfahndung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Häufige Fälle in der Praxis:

  • Aufdeckung von versteckten Zahlungen ohne Steuerkarte und ohne Lohnsteuerpauschalierung;
  • Konsequenzen in Bezug auf die Sozialversicherung wurden nicht gezogen;
  • Manipulationen bei der Ausstellung von Gefälligkeits-Lohnbescheinigungen, überbezahlte Aushilfstätigkeiten von Personen (z. B. an Vereinsmitglieder etc.).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge