Tz. 67

Stand: EL 136 – ET: 04/2024

Den Unternehmen standen neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen auch umfassende Kreditprogramme zur Verfügung. So startete am 23.03.2020 ein KfW-Sonderprogramm. Vom KfW-Sonderprogramm profitierten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Das KFW-Sonderprogramm wurde mehrfach – unter Verbesserung der Bedingungen – verlängert. Die Antragsfrist endete am 30.04.2022. Zuletzt betrug die Kreditobergrenze eines KFW-Schnellkredits

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. EUR
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. EUR
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 EUR.

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 wurde beibehalten.

Für den KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren betrug die Kreditobergrenze zuletzt 2,3 Mio. EUR.

Die Kredite wurden im Rahmen des sog. Hausbankenverfahrens, d. h. über die kontoführende Hausbank des Unternehmens vergeben.

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