Rangrücktritt führt zu einem krisenbestimmten Darlehen
Sachverhalt:
Strittig war die Ermittlung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG für einen GmbH-Anteil. Bereits bei der Gewährung des Darlehens durch den Gesellschafter an die GmbH war im Vertrag die Nachrangigkeit der Darlehensforderung gegenüber Forderungen gesellschaftsfremder Gläubiger vereinbart und 6 Jahre später schließlich auf das Darlehen verzichtet worden. Als die GmbH-Anteile veräußert wurden, hat der Gesellschafter nicht nur das angeschaffte Nominalkapital bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns abgezogen, sondern auch die Darlehenssumme als nachträgliche Anschaffungskosten. Das Finanzamt argumentierte hingegen, dass das Darlehen bei seinem Erlass nicht mehr werthaltig war.
Entscheidung:
Das FG gibt dem Kläger Recht und vermindert den Veräußerungsgewinn um den hälftigen Darlehensbetrag (Halbeinkünfteverfahren). Zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB gehören auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Eine Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters kann unabhängig von einer Kriselage bei der GmbH berücksichtigt werden, wenn der Gesellschafter schon zuvor bindend erklärt hat, dass er mit dem Darlehen im Rang zurücktritt. Das Darlehen wird damit zu einem sog. krisenbestimmten Darlehen.
Praxishinweis:
Bedeutend an dem Urteil ist vor allem, dass das FG eine Differenzierung nach einem sog. einfachen oder einen qualifizierten Rangrücktritt für steuerliche Zwecke nicht für erforderlich hält. Diese Abgrenzung sei nur zivilrechtlich für eine Überschuldungsbilanz relevant, hingegen nicht für den steuerlichen Anschaffungskostenbegriff für Zwecke des § 17 EStG.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
344
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
330
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
307
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
283
-
5. Gewinnermittlung
243
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
211
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
193
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
193
-
Teil 1 - Grundsätze
182
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
166
-
Einkünftequalifizierung einer britischen General Partnership
27.10.2025
-
Versorgungsbezüge aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
27.10.2025
-
Freiwillige Pflegezusatzversicherung nicht erhöht absetzbar
27.10.2025
-
Familien-GbR unschädlich für die Familienheim-Steuerfreiheit
27.10.2025
-
Neubau ist nicht gleich Neubau
27.10.2025
-
Geldwerter Vorteil aus einem Firmenfitnessprogramm
24.10.2025
-
§ 6b-Rücklage und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
23.10.2025
-
Alle am 23.10.2025 veröffentlichten Entscheidungen
23.10.2025
-
Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen
22.10.2025
-
Klare Position gegen Private-Equity in Steuerkanzleien
21.10.2025