Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge wird erhöht

Das FinMin Baden-Württemberg weist aktuell darauf hin, dass die Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine angehoben wird.

Die Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge liegt nun bei 1.440 EUR. Bisher lag die Höchstgrenze im Durchschnitt bei 1.023 EUR. Ebenfalls angehoben wird die Grenze für Aufnahmegebühren: von im Durchschnitt 1.543 EUR auf 2.200 EUR. Mit der Anpassung wird berücksichtig, dass Vereine (u.a. aufgrund der Inflation) einen erhöhten Finanzbedarf haben. Die neuen Höchstgrenzen werden im AEAO aktualisiert, gelten jedoch bereits jetzt.

Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge

Viele Vereine decken ihren Finanzbedarf durch Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. Da gemeinnützige Vereine mit der Vereinstätigkeit die Allgemeinheit fördern müssen, gilt eine Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren. So soll sichergestellt werden, dass ein gemeinnütziger Verein für möglichst viele Menschen zugänglich ist.

FinMin Baden-Württemberg, Meldung v. 21.3.2024

Schlagworte zum Thema:  Gemeinnützigkeit, Abgabenordnung, Verein