Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage

Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, höher sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.
Bei der Bemessung der Schenkungsteuer ist der Wert des Wohnrechts vom gesondert festgestellten Grundstückswert abzuziehen. Insoweit vermindert sich die festzusetzende Schenkungsteuer. Der Wert des Wohnrechts hängt dabei vom Jahreswert des Wohnrechts und der statistischen Lebenserwartung des Schenkers ab. Der Jahreswert des Wohnrechts wiederum wird gesetzlich begrenzt auf höchstens den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Grundstückswert durch 18,6 teilt. Diese gesetzliche Begrenzung auf einen Höchstbetrag gilt nach der Entscheidung des BFH allerdings nicht bei der Berechnung des Werts des Wohnrechts für Zwecke der Grunderwerbsteuer. Dies hat zur Konsequenz, dass der Wert des Wohnrechts bei der Grunderwerbsteuer höher sein kann als der Wert, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.
Konkret betroffen von der Entscheidung des BFH sind beispielsweise Grundstücksschenkungen an Geschwister, Nichten oder Neffen. In diesen Fällen unterliegt der Wert des Wohnrechts der Grunderwerbsteuer. Nicht betroffen sind dagegen Schenkungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Verwandten in gerader Linie (Eltern und deren Abkömmlinge bzw. Stiefkinder). Entsprechendes gilt für Schenkungen an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Verwandten in gerader Linie bzw. Stiefkindern. Für diese Fälle ist für das vorbehaltene Wohnrecht keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Denn, ob der Wert des Wohnrechts der Grunderwerbsteuer unterliegt, hängt davon ab, in welchem rechtlichen Verhältnis Schenker und Beschenkter zueinander stehen.
BFH, Urteil v. 20.11.2013, II R 38/12
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
363
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
350
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
326
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
316
-
5. Gewinnermittlung
286
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
242
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
217
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
215
-
Teil 1 - Grundsätze
198
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
187
-
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
17.10.2025
-
Bestimmung der ortsüblichen Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
16.10.2025
-
Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für Steueraussetzungsverfahren
16.10.2025
-
Alle am 16.10.2025 veröffentlichten Entscheidungen
16.10.2025
-
Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt mit späterer Veräußerung von GmbH-Anteilen
15.10.2025
-
Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen
13.10.2025
-
Keine Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail
13.10.2025
-
Alle am 9.10.2025 veröffentlichten Entscheidungen
09.10.2025
-
Konsequenzen aus der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze
09.10.2025
-
Kein Vertrauensschutz bei sog. RETT-Blocker-Gestaltungen
08.10.2025