Am 02.03.2016 hat der BFH acht Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Verluste beim Verfall einer Option | Beim Erwerb einer Option liegen auch dann Einkünfte aus einem Termingeschäft vor, wenn der Erwerber die Option verfallen lässt, sodass - entgegen dem BMF - Verluste abziehbar sind. Im Übrigen ist das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG verfassungsgemäß. | |
Zinsschranke, Gesellschafter-Fremdfinanzierung | Bei der Prüfung der 10 %-Grenze, ob eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt, sind (entgegen BMF) Vergütungen für Fremdkapital der einzelnen qualifiziert beteiligten Gesellschafter nicht zusammenzurechnen. | |
Die Luftverkehrsteuer ist unionsrechtskonform | Die Luftverkehrsteuer ist nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Unionsrecht keine Verbrauchsteuer. | |
Werbungskosten im Zusammenhang mit einem Termingeschäft | Einkünfte aus einem Termingeschäft liegen beim Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Erwerber die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (Parallelentscheidung zu dem Urteil vom 12.01.2016 - IX R 48/14) | |
Verfall einer Option | Einkünfte aus einem Termingeschäft liegen beim Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Erwerber die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (Parallelentscheidung zu dem Urteil vom 12.01.2016 - IX R 48/14). | |
Keine Anwendung der Personengruppentheorie für die abgabenrechtliche Haftung | Die für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie kann nicht für eine haftungsbegründende wesentliche Beteiligung herangezogen werden. | |
Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen | Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentanteilen unterliegen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. | |
Das Erschleichen einer Subvention ist keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung | Die Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn die Zulage durch unrichtige Angaben erschlichen worden ist. |
Alle am 24.02.2016 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen