5-jährige Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 ErbStG läuft nach dem Tod des Erben weiter
Die Erblasserin hatte von ihrer Mutter Anteile an einer GmbH geerbt, die wiederum auf die Kläger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergingen. Diese veräußerten die Anteile innerhalb von 5 Jahren nach dem Tod der Mutter der Erblasserin.
Das beklagte Finanzamt versagte im Rahmen der Erbschaftssteuerfestsetzung nach der Mutter der Erblasserin die Begünstigung nach § 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag), weil die Behaltensfrist nicht eingehalten worden sei. Die Kläger sind demgegenüber der Auffassung, dass diese Frist allein den Erben als Erwerber treffe. Dies ergebe sich aus der Formulierung des § 13a Abs. 5 ErbStG, wonach „der Erwerber“ die Veräußerung vornehmen müsse. Nach dem Tod des Erwerbers sei auch der Zweck der Vorschrift, der in der Missbrauchsverhinderung liege, nicht mehr erfüllt.
Das Gericht wies die Klage ab. Das Gesetz enthalte keine ausdrückliche Regelung, dass die 5-jährige Frist vorzeitig durch den Tod des ersten Erwerbers ende. Zweck der Steuerbegünstigung sei die sachliche Fortführung des Betriebs. Die Behaltensfrist solle als Missbrauchsverhinderungsklausel zur Erfüllung dieses Zwecks beitragen. Vor diesem Hintergrund sei es unerheblich, ob der Erst- oder der Zweiterwerber eine schädliche Veräußerung vornehme. Das von den Klägern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommene Vermögen sei mit der laufenden Frist „belastet“. Gegen den Gerichtsbescheid wurde beim BFH Revision eingelegt (II R 25/13).
FG Münster, Bescheid v. 12.6.2013, 3 K 204/11 Erb
-
Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
601
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
404
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
382
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
369
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
286
-
Anschrift in Rechnungen
265
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
255
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
253
-
Teil 1 - Grundsätze
246
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
221
-
BFH hält Grundsteuer im Bundesmodell für verfassungskonform
10.12.2025
-
Höhere Grundsteuerhebesätze für Nichtwohngrundstücke
09.12.2025
-
Kosten für ein Verkehrswertgutachten
09.12.2025
-
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit
08.12.2025
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
08.12.20251
-
Steuerbegünstigung nach § 7i EStG
08.12.2025
-
Kostentragung bei Einholung eines Verkehrswertgutachtens für Zwecke der Grundsteuer
05.12.2025
-
Kein IAB für Photovoltaikanlagen bei mehr als nur geringfügigem Privatverbrauch
05.12.2025
-
Alle am 4.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
04.12.2025
-
Insolvenzrechtliche Zurechnung eines Berichtigungsanspruchs nach § 14c Abs. 2 UStG
02.12.2025