BMF, 23.10.2006, IV C 5 - S 1961 - 24/06

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30.10.1997 (BGBl 1997l S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2006 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 – 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

 

Anlage

(hier nicht enthalten)

 

Normenkette

WoPG § 4 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2006, 754

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge