Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA / FASt und Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*]
Rekordgewinne trotz Krisenumfeld, doch nahezu durchschnittlich nur 1 % Ertragsteuerlast im Reedereigewerbe – wie kann das steuerlich sein? Praktische Besonderheiten liefert hierbei die ertragsteuerliche Sondernorm zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG. Auch der Deutsche Bundestag hat kürzlich die thematischen Eigenheiten der Besteuerung deutscher Reeder aufgegriffen. Welche Auswirkungen sich für die Besteuerungspraxis ergeben, ist daher nachfolgend zu untersuchen.
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