Da die Vorschriften der Sachgründung gelten, muss ein sogenannter Sachgründungsbericht angefertigt werden. Da ein Unternehmen eingebracht wird, muss dessen Situation erläutert werden, damit es korrekt bewertet werden kann. Grundlage der Bewertung sind neben dem Sachgründungsbericht die Schlussbilanz des Einzelkaufmanns und weitere Unterlagen über die Werthaltigkeit der Aktiva. Gehört z. B. ein Betriebsgrundstück zum ausgegliederten Vermögen, sollte ein Verkehrswertgutachten, das ggfs. ohnehin vorhanden ist, eingereicht werden. Das Handelsregister prüft von Amts wegen die Werthaltigkeit des eingebrachten Unternehmens und kann hierbei weitere Unterlagen anfordern.

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