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Teil B: Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise / 5.1.9. OECD Pillar 2

Jörg Hanken
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Die zweite Säule Pillar 2 befasst sich im Rahmen einer Mindestbesteuerung mit folgenden Fragen:[147]

  • Wie verhindert man, dass durch neue Technologien Gewinne in Länder mit niedriger oder gar keiner Besteuerung verschoben werden?
  • Wie stellt man sicher, dass multinationale Unternehmen zumindest ein Minimum an Steuern bezahlen müssen?

Besteuerungsansatz

Die OECD schlägt eine als "Global Anti-Base Erosion" (GloBE) bezeichnete Mindestbesteuerung basierend auf vier Mechanismen vor, die nachfolgend kurz erläutert werden:

  1. "Income Inclusion Rule": Diese Regel sieht eine Besteuerung des Einkommens einer ausländischen Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft vor, wenn sie im Quellenstaat lediglich niedrig besteuert wird oder keiner Besteuerung unterliegt.
  2. "Undertaxed Payments Rule": Diese Regel umfasst eine Abzugsbeschränkung oder die Einführung einer Quellensteuer auf Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen, wenn das Einkommen im Staat des verbundenen Unternehmens lediglich niedrig besteuert wird oder gar keiner Besteuerung unterliegt.
  3. "Subject to Tax Rule": Als Ergänzung zur "Undertaxed Payments Rule" lässt dieser Mechanismus Zahlungen in die Besteuerung zurückfallen oder versagt die Anspruchsberechtigung für weitere Abkommensvorteile aus dem Doppelbesteuerungsabkommen für bestimmte Einkommensbestandteile, wenn diese niedrig besteuert werden oder gar keiner Besteuerung unterliegen.
  4. "Switch-Over Rule": Diese Regel könnte in Doppelbesteuerungsabkommen übernommen werden und dem Ansässigkeitsstaat die Möglichkeit einräumen, im Falle der Niedrig- oder Nichtbesteuerung des einer Betriebsstätte oder dem unbeweglichen Vermögen zugeordneten Einkommens von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode zu wechseln.

Zur besseren Einordnung möchten wir an dieser Stelle bereits vorwegnehmen, d...

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