Die erste Ausbaustufe der Steuerberaterplattform wird die Einrichtung und der Betrieb eines besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs sein. Die rechtlichen Regelungen zum elektronischen Steuerberaterpostfach in § 86d und 86e StBerG n. F. orientieren sich dabei weitgehend an den Vorschriften zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Der steuerberatende Beruf als Organ der Steuerrechtspflege wird insoweit den Rechtsanwälten, die bereits seit 2018 unter Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs kommunizieren können, gleichgestellt.

Infographic

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge