Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / 2. Abziehbarkeit von Verbindlichkeiten, soweit diese mit i.S.v. §§ 13a Abs. 1, 13 b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG a.F. bzw. §§ 13a und 13c ErbStG n.F. steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen

Prof. Dr. Franz Dötsch
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 584

[Autor/Stand] Unter den Voraussetzungen der §§ 13a Abs. 1 und 8, 13b Abs. 4 ErbStG i.d.F. vor (dem vom Gesetzgeber grundsätzlich mit Wirkung ab 1.6.2016 angeordneten) Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des BVerfG v. 4.11.2016[2] wurde für den Erwerb von Betriebsvermögen ein sog. Verschonungsabschlag gewährt, der entweder 85 % oder sogar 100 % betrug.

Entsprechende Verschonungsabschläge werden auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 4.11.2016[3] gewährt, wobei sich diese bei Großerwerben über 26 Mio. Euro nach Maßgabe des § 13c ErbStG n.F. (sog. Abschmelzmodell) ermäßigen können.

Nach § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG i.d.F. vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 4.11.2016[4] waren "Schulden und Lasten, die mit nach § 13a ErbStG a.F. befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang standen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG a.F. anzusetzenden Werts dieses Vermögens zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG a.F. entspricht." Die entsprechenden Schulden waren mithin je nach Höhe des Verschonungsabschlags entweder nur i.H.v. 15 % (bei Verschonungsabschlag von 85 %) oder gar nicht (bei Verschonungsabschlag i.H.v. 100 %) abziehbar.

 

Rz. 585

[Autor/Stand] Gemäß § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 4.11.2016[6]"sind Schulden und Lasten, die mit nach den §§ 13a und 13c (ErbStG n.F.) befreitem Vermögen in wir...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Aktuelle Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Organscha ... / 1. Voraussetzungen und Folgen der Organschaft
    2
  • Bulgarien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland
    1
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.7.7 Betriebsaufspaltung
    1
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 12 Bewertung / 2 Allgemeine Bewertungsvorschriften (§ 12 Abs. 1 ErbStG)
    1
  • Frotscher/Drüen, KStG § 27 Nicht in das Nennkapital gele ... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 3 bis 5)
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 30.6.2025) / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 3.7 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50d ... / E. Nichtbesteuerung im Quellenstaat wegen nur beschränkter StPfl (§ 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG)
    1
  • Rechtsschutz bei Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt de ... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 314 Einziehungsverfügung / 2.3 Form und Bekanntgabe
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 138 Kostenentscheidung durch B ... / 1 Erledigung in der Hauptsache
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 194 Sachlicher Umfang einer Auß ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 376 Verfolgungsverjährung / 2.2.3 Ende der Verfolgungsverjährung/Fristberechnung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 114 Einstweilige Anordnungen / 5 Verfahren
    1
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / V. Liebhabereibetriebe
    1
  • Umsatzsteuerrechtliches Kommissionsgeschäft: Fiktion der ... / 2. Lieferungen innerhalb der EU
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
BFH: Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer
Mann Hand Paragraf Häuser Hausmodelle
Bild: AdobeStock

Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt (entgegen H E 13a.11 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019).


BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
Richter im Gerichtssaal
Bild: Haufe Online Redaktion

Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das die Hingabe von Vermögen bewirkt. Auch die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst erfüllt den Leistungsbegriff. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist nach den Regeln des § 11 des BewG zu ermitteln.


Finanzinstrumente: Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung
Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung
Bild: Haufe Shop

Dieses Werk ist ein kompaktes Kompendium zu steuerlichen, aber auch zivil-, gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen bei stillen Gesellschaften und Unterbeteiligungen. Zahlreiche Beispiele, Praxistipps, Tabellen und Übersichten erleichtern die Umsetzung im Tagesgeschäft. 


Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

A. Anwendungsbereich und Zweck der Vorschrift  Rz. 1 [Autor/Stand] Nach der grundlegenden Neufassung der Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen durch das Gesetz vom 4.11.2016 zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren