Der ECOFIN-Rat hat am 16.6.2023 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10710-2023-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fortschritte, die der Rat während der Amtszeit der damaligen SWE-PRÄS erzielt hat, sowie einen Überblick über den Stand der wichtigsten Dossiers, über die im Bereich Steuerfragen verhandelt wird.

Die SWE-PRÄS habe die Arbeit an wichtigen Dossiers fortgesetzt, darunter die Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, die Vorschläge des Pakets "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter", die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie, die Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke sowie der Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke.

Insbesondere habe der Rat

  • eine allgemeine Ausrichtung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU (DAC 8) festgelegt (vgl. Abschn. 2)
  • und Fortschritte bei den Vorschlägen des Pakets "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter", bei dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der Rahmenvorschriften der EU zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (Neufassung) und bei dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen für Steuerzwecke erzielt.

Zudem habe die Gruppe "Verhaltenskodex" (Unternehmensbesteuerung) ihre Arbeit zu den verschiedenen Themen innerhalb ihres derzeitigen Mandats weiter vorangebracht, u.a. zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, wie in ihrem halbjährlichen Bericht dargelegt. Die EU-Liste wurde vom Rat zuletzt am 14.2.2023 aktualisiert.

Aus dem nachfolgenden Bericht der damaligen SWE-PRÄS zu den einzelnen Dossiers ergibt sich zum Bereich der Mehrwertsteuer folgendes:

Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter": Die Kommission habe ihr am 8.12.2022 vorgelegtes Paket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter" in einer Sitzung der Gruppe "Steuerfragen" unter CZE-PRÄS vorgestellt; die SWE-PRÄS, die das Paket als Priorität einstufte, habe die diesbezüglichen Beratungen aufgenommen und zwei Sitzungen einem umfassenden Gedankenaustausch über die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele und Orientierungen vorbehalten, um die weiteren fachlichen Beratungen über das Paket entsprechend auszurichten. Die SWE-PRÄS habe vier weitere Sitzungen zu dem Paket abgehalten, um für ein besseres Verständnis der Konzeption, der Struktur und der Funktionsweise der vorgeschlagenen neuen Vorschriften zu sorgen und den Rechtstext der Änderungsbestimmungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften zu prüfen. Im Anschluss an diese Prüfung habe die SWE-PRÄS Kompromisstexte zu allen drei Aspekten der Vorschläge vorgelegt, die von den Delegationen als eine solide Grundlage für die weiteren Beratungen begrüßt wurden. Am 16.6.2023 habe der Rat eine – von der hochrangigen Gruppe am 1.6.2023 vorbereitete – Orientierungsaussprache über die Vorschläge geführt, um die Richtung für die weitere Arbeit zu diesem Dossier vorzugeben (vgl. Abschn. 3).

Verwaltungszusammenarbeit mit anderen Drittländern auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer: In der Sitzung der Gruppe "Steuerfragen" vom 1.6.2023 habe die Kommission die Delegationen über folgende Themen unterrichtet:

  • die laufenden Arbeiten im Hinblick auf die bevorstehende dritte Sitzung des Handelssonderausschusses für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem VK,
  • den Sachstand der Verhandlungen (auf der Grundlage der Ermächtigung und der Verhandlungsrichtlinien, die vom Rat angenommen wurden) mit den norwegischen Behörden zur Änderung der Übereinkunft über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer,
  • den Sachstand der Sondierungsgespräche, die mit den Behörden Australiens, Kanadas, Japans und Neuseelands stattgefunden haben, im Hinblick auf mögliche weitere Arbeiten zur Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und
  • die Verhandlungen mit den Behörden der Volksrepublik China im Hinblick auf den Abschluss einer nicht verbindlichen Vereinbarung (des möglichen künftigen Rahmens für die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zwischen der EU und der Volksrepublik China). Die Kommission teilte mit, dass diese Verhandlungen noch immer ausgesetzt sind.

Programm "Fiscalis": Das Programm "Fiscalis" soll die Steuerbehörden dabei unterstützen, das Funktionieren des Binnenmarkt...

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