Rn. 259

Stand: EL 130 – ET: 09/2018

Besonders wertvolle Tiere, zB Zuchttiere wie Zuchthengste und Zuchtbullen, Turnier- u Reitpferde, sind grundsätzlich einzeln anhand einer betriebsindividuellen Wertermittlung o mit aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten zu bewerten; der Ansatz von AK/HK nach Richtwerten der FinVerw scheidet ebenso aus wie auch eine Gruppenbewertung. Dies erscheint einleuchtend, weil in die von der FinVerw herausgegebenen Richtwerte besonders wertvolle Tiere nicht eingegangen sind.

Nach welchen Kriterien ein Tier besonders wertvoll sein soll, hat die FinVerw im BMF BStBl I 2001, 864 im Einzelnen nicht geregelt; eine ursprünglich vorgesehene mathematische Abgrenzung (Überschreiten der Richtwerte um einen bestimmten %-Satz) wurde jedenfalls als für zu eng empfunden. Neben Zucht-, Reit- u Turnierpferden sollen nach einer Verfügung der OFD Ffm v 23.03.1994, FR 1995, 520 auch diejenigen Pferde als besonders wertvoll angesehen werden, deren AK im Alter bis zu 1 Jahr 1 500 EUR, von 1 bis 2 Jahren 2 500 EUR, von 2 bis 3 Jahren 3 750 EUR u bei über 3 Jahren 5 000 EUR übersteigen. Im Hinblick darauf, dass die vorgenannten Abgrenzungsbeträge bereits rd 15 Jahre alt sind, erscheint es sachgerecht, diese angemessen (um ca. 30–50 %) zu erhöhen.

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