Rn. 58h

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Die eingelagerten Vorräte an Biomasse (zB Ernte) sind grds mit den AK/HK zu bewerten. Jedoch kann wegen R 14 Abs 3 EStR auf die Bewertung im landwirtschaftlichen Unternehmen verzichtet werden.

Biomasse (Substrat) im Fermenter hingegen stellt ein "unfertiges Erzeugnis" Biogas dar, sodass auf die Bewertung nicht verzichtet werden kann. Die FinVerw berechnet dabei den Wert des Fermenterinhalts anhand der Stubstratverweildauer im Fermenter, zzgl im Fermenter befindliches Gas (BMF v 11.04.2022, BStBl I 2022, 633 Rz 20). Heizkosten und Gärreste sind daneben zusätzlich zu bewerten, es sei denn die Gärreste sind im Rahmen einer Gehaltslieferung angesetzt worden. Insofern sind dann Gärreste nicht in der Biogasanlage anzusetzen, sondern beim liefernden Landwirt. Zur Berechnung des Substrats im Fermenter hat die FinVerw folgende Formel bei einer fiktiven Verweildauer von 90 Tagen vorgegeben:

 
Wert Fermenterinhalt (Bestandteil Substrat)
= Wert Substrat in Euro tägliche Einsatzmenge in t × 90 Tage × Wertfaktor 25 %
t
 

Beispiel:

Landwirt Huber hat eine täglichen Einsatzmenge von 20 t Maissilage. Der Wert der Maissilage beträgt rund 35 EUR/t. Der Wert des im Fermenter befindlichen Substrats berechnet sich wie folgt:

35 EUR/t × 20 t × 90 Tage × Wertfaktor 25 % = 15 750 EUR

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