• 2022

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit/Verfassungsmäßigkeit/§ 3b EStG

 

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind unter bestimmte Voraussetzungen steuerfrei. Fraglich ist, ob diese Regelung vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes verfassungsgemäß ist. Zwar wurde diese in der Vergangenheit angenommen. Es dürften aber verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Zum einen ist nicht ersichtlich, warum die Steuerfreiheit nach § 3b EStG nur bestimmten Arbeitnehmern zugutekommen soll, nicht aber vergleichbar selbstständig Tätigen. Zum anderen sind andere Zulagen, die vergleichbar gesellschaftlich wünschenswerte Tätigkeiten betreffen, nicht privilegiert. Sachliche Gründe für diese Differenzierungen sind nicht erkennbar.

(so Hilbert, Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit – Überblick und Kritik zu § 3b EStG, NWB 2022, 1684)

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit/Verfassungsmäßigkeit/§ 3b EStG

 

Gegen die Regelung in § 3b EStG dürften verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Es dürfte nicht gerechtfertigt sein, nur Arbeitnehmern bei Vorliegen der in § 3b EStG genannten Voraussetzungen steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG zu gewähren, nicht aber Selbstständigen oder Gewerbetreibenden. Auch Selbstständige und Gewerbetreibende sind teilweise nicht in der Lage, ihre Arbeitszeiten völlig unabhängig zu gestalten. In Betracht kommt dies z.B. bei Notdiensten.

(so Apitz, Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (§ 3b EStG), EStB 2022, 310)

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