• 2022

Informationeller Auskunftsanspruch von berichtspflichtigen Unternehmen / § 138a AO / Art. 15 DSGVO

 

Es stellt sich die Frage, ob berichtspflichtige Unternehmen nach § 138a AO einen datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch gegen die FinVerw (BZSt) haben. Dies dürfte vor dem Hintergrund der Regelung in § 2a Abs. 5 AO zu bejahen sein. Zwar lehnt das BZSt eine Auskunft regelmäßig mit der Begründung ab, dass hierdurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben gefährdet wird. Dem dürfte in dieser Allgemeinheit aber nicht zu folgen sein. Interessant kann ein solcher Auskunftsanspruch z.B. im Hinblick auf die Sicherheit des Datenschutzes bei ausländischen Finanzverwaltungen sein.

(so Riedl/Groiß/Masso, Informationelle Auskunftsansprüche von Unternehmen beim länderbezogenen Bericht nach § 138a AO, DStR 2022, 1523)

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