Danielle Bettinger, Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
In Hamburg wird ebenfalls ein Flächenmodell – das sogenannte Wohnlagemodell – umgesetzt. Es handelt sich hierbei um ein Flächenmodell, das – basierend auf dem bayerischen Ländermodell – ebenfalls mit unterschiedlichen Äquivalenzzahlen für Flächen des Grund und Bodens und Gebäudeflächen arbeitet. Allerdings wird die Berechnung auf Ebene der Grundsteuermesszahl um einen Wohnlagenfaktor ergänzt, durch den auch die wertbeeinflussende Grundstückslage Eingang in die Berechnung der Grundsteuer findet.
Auf der Webseite der Finanzbehörde Hamburg stehen im Download-Bereich unter anderem themenbezogene Flyer zur Grundsteuerreform in Deutsch, Türkisch und Englisch, sowie die meist gestellten Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer zum Download zur Verfügung.
Zur Vorbereitung auf die Erstellung der Feststellungserklärung hat die Finanzverwaltung Informationen zu den für die Erklärung benötigten Daten zusammengestellt und dies auch in einem Informationsvideo zusammengefasst.
Im August 2022 wurden außerdem Informationsschreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Grundsteuerreform und der Abgabepflicht an die Erklärungspflichtigen versandt. Ein Muster des Schreibens wurde auf der Homepage veröffentlicht.
Die folgenden, für die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigten grundstücksbezogenen Daten können Steuerpflichtige über das Geoportal Hamburg - ein internetbasiertes Auskunftsportal des Landesbetriebs für Geoinformation und Vermessung zum Abruf von Geo-Daten – abrufen:
- Flurstückskennzeichen,
- Gemarkung,
- Flurstücksfläche und
- ggf. bebaute Fläche.
Die Daten können über eine Adresssuche oder über eine Flurstückssuche abgerufen werden. Bei der Flurstückssuche müssen die Gemarkungsnummer und die Flurstücksnummer des Flurstücks angegeben werden.
Auf der Infoseite der Finanzverwaltung finden sich auch Anleitungen, wie das Geoportal für eine entsprechende Datenabfrage zu navigieren ist.
Die Wohnlage, die beim Hamburger Wohnlagemodell Berücksichtigung findet, kann im Wohnlageverzeichnis abgefragt werden. Steuerpflichtige müssen diese allerdings nicht in der Grundsteuererklärung angeben, denn sie wird bereits von Amts wegen angesetzt.
Als weitere Unterstützung bei der Erstellung Feststellungserklärungen dient ein Informationsvideo und eine PDF-Ausfüllanleitung die Schritt für Schritt durch die Erklärungsformulare in ELSTER führt und Hinweise zu den einzutragenden Daten enthält.
Die amtlichen Erklärungsvordrucke (am PC ausfüllbare PDF-Formulare) und entsprechenden Ausfüllanleitungen sind auf der Webseite der Landesfinanzbehörde veröffentlicht und für Steuerpflichtige verwendbar, denen eine elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung nicht möglich ist.