Zusammenfassung
Hier werden wichtige Begriffe erläutert, die im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform und den im Jahr 2022 zu deklarierenden Neubewertungen von Grundstücken und wirtschaftlichen Einheiten häufig verwendet werden.
Infographic
In der Grafik tauchen alle Begriffe auf, die im Folgenden erläutert werden. Sie können auf die Begriffe klicken, um direkt an die entsprechende Textstelle zu springen. Mit der Schaltfläche rechts oben können Sie die Grafik für eine bessere Ansicht vergrößern.
3-stufiges Verfahren
Das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer besteht aus 3 Stufen:
1. Stufe: Ermittlung des Grundsteuerwertes
2. Stufe: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags
3. Stufe: Anwendung des Hebesatzes der Gemeinde und Berechnung der Grundsteuer
Dementsprechend lautet die Formel zur Berechnung der Grundsteuer:
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer
Stufe 1 und 2 sind Sache des Finanzamts: Dieses erlässt diesbezüglich Feststellungsbescheide. Für Stufe 3 sind die Gemeinden zuständig: Sie erlassen den Grundsteuerbescheid.
Baudenkmal
Bei welchen Gebäuden es sich um Baudenkmäler handelt, bestimmt das jeweilige Landesdenkmalschutzgesetz.
Befindet sich auf einem zu bewertenden Grundstück ein Baudenkmal, reduziert sich die Steuermesszahl. Wie hoch diese Reduzierung ausfällt, hängt davon ab, welche Regelung im jeweiligen Bundesland gilt, also ob das Bundesmodell oder ein Landesmodell zur Anwendung kommt:
| Grundsteuermodell |
Reduzierung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern um |
| Bundesmodell |
10 % |
| Baden-Württemberg |
10 % |
| Bayern |
25 % |
| Hamburg |
25 % |
| Hessen |
25 % |
| Niedersachsen |
25 % |
| Saarland |
10 % |
| Sachsen |
10 % |
Bebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Zum Begriff "benutzbar" siehe "unbebaute Grundstücke".
Eine Bebauung liegt nach dem Bundesmodell auch dann vo...