Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden

Rainer Wendl
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

1. Aufwendungen für einen Zinsswap sind bei isolierter Betrachtung nicht als Entgelte für Schulden im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) zu qualifizieren, da sie nicht unmittelbar für die Überlassung von Kapital erbracht werden.

2. Wird im Zusammenhang mit einem Darlehen ein Zinsswap-Geschäft abgeschlossen, können die Swap-Aufwendungen Entgelte für Schulden sein, wenn der Darlehensvertrag und das Swap-Geschäft eine wirtschaftliche Einheit bilden. Ein bloßer Kausal- oder Veranlassungszusammenhang zwischen den beiden Geschäften genügt nicht. Das Grundgeschäft (Darlehen) und das Absicherungsgeschäft (Zinsswap) können als einheitliche Schuld zusammengefasst werden, wenn beide Geschäfte in sachlicher, zeitlicher und personeller Hinsicht eng miteinander verflochten sind. Hierfür ist Voraussetzung, dass beide Geschäfte hinsichtlich der vertragschließenden Personen, der Zeitpunkte des Vertragsschlusses und der Beträge und Laufzeiten im Wesentlichen kongruent sind und die Fälligkeitstermine der Zins- und Swap-Verbindlichkeiten aufeinander abgestimmt sind.

 

Normenkette

§ 8 Nr. 1 Buchst. a Sätze 1 und 2 GewStG, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 254 HGB

 

Sachverhalt

Die Klägerin schloss im Juli 2006 mit einem Bankenkonsortium einen variabel verzinsten Investitionskredit mit einer Laufzeit bis Ende 2022. Der Zins war an den Euribor zuzüglich einer Marge der Banken geknüpft. Zeitgleich wurde mit den Banken ein Rahmenvertrag geschlossen, in dem u.a. auch eine Absicherung von mindestens 50 % des Darlehensbetrags gegen Zinsschwankungen für mindestens sieben Jahre vereinbart wurde. Mit Vereinbarung vom Oktober 2006 traten weitere Banken dem Konsortium bei. Zwischen Oktober 2006 und Januar 2007 schloss die Klägerin mit den vier Banken des ursprünglichen K...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
      380
    • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
      372
    • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
      327
    • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
      314
    • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
      273
    • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
      260
    • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
      243
    • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
      181
    • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
      180
    • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
      177
    • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
      166
    • Frotscher/Geurts, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung / 5.3.2.5 Größerer Erhaltungsaufwand (§ 82b EStDV)
      149
    • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
      142
    • Erhalt von Pflegegeld steht Pflege-Pauschbetrag nicht stets entgegen
      137
    • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
      134
    • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
      132
    • Wann liegt eine Betriebsstätte für die Zerlegung der Gewerbesteuer vor?
      130
    • Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
      127
    • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
      125
    • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
      123
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Digitale Transformation im Finanz- und Rechnungswesen
    Bild: Haufe Shop

    Ob Digital Finance/CFO4.0, E-Invoicing oder Robotic Accounting - das Buch greift verschiedene Facetten der digitalen Transformation im Finanz- und Rechnungswesen auf. Es zeigt, wie Handlungsbedarf frühzeitig erkannt, die Umsetzung praxistauglicher Strategien und der Einsatz generativer KI vorangetrieben werden können.


    BFH III R 27/21
    BFH III R 27/21

      Entscheidungsstichwort (Thema) Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Swap-Zinsen als Entgelte für Schulden  Leitsatz (amtlich) 1. Aufwendungen für einen Zinsswap sind bei isolierter Betrachtung nicht als Entgelte für Schulden im Sinne des § 8 Nr. 1 ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren