Rz. 220

Bei der Vermögensübergabe an mehrere Nachkommen können ungleiche Wertverteilungen über Ausgleichszahlungen ausgeglichen werden. Insoweit erfolgt eine wertmäßig "gerechte" Verteilung des Vermögens an die Erben[1]. Die Ausgleichszahlung an Dritte wird auch Gleichstellungsgeld genannt[2]. Das Gleichstellungsgeld, ausgenommen in Form wiederkehrender Leistungen, führt zu einem Veräußerungspreis beim Zahlungsempfänger[3]. Gleichzeitig entstehen beim Zahlungsverpflichteten Anschaffungskosten[4].

 

Rz. 221

Die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns, der aus der Zahlung von Gleichstellungsgeldern resultiert, kann durch die Entnahme liquider Mittel aus dem Unternehmen finanziert werden, die dem "schlechter" gestellten Erwerber direkt zugewendet werden[5].

 
Praxis-Beispiel

U ist selbstständiger Steuerberater und hält einige Immobilien. Seine Tochter T ist als Steuerberaterin bei U angestellt. Sein Sohn S ist Ingenieur. U möchte durch vorweggenommene Erbfolge die Praxis (Wert: 1 Mio. EUR) an T und die Immobilien (Wert 800.000 EUR) an S übertragen. T soll daher an S 100.000 EUR zahlen.

Durch Zahlung des Gleichstellungsgelds erzielt S einen Gewinn aus der Veräußerung der Praxis. Gleichzeitig stellt die Zahlung für T Anschaffungskosten der Praxis dar; den restlichen Teil der Praxis erwirbt T dagegen unentgeltlich unter Fortführung der Buchwerte.

[1] Wacker, in Schmidt, EStG, 30. Aufl. 2011, § 16 EStG Rz. 63.
[2] Wacker, in Schmidt, EStG, 30. Aufl. 2011, § 16 EStG Rz. 63.
[3] Wacker, in Schmidt, EStG, 30. Aufl. 2011, § 16 EStG Rz. 63.
[5] Wacker, in Schmidt, EStG, 30. Aufl. 2011, § 16 EStG Rz. 66.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge