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Bei der Stichtagsinventur erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme am Stichtag. Da die Durchführung der Arbeiten genau am Bilanzstichtag bei größeren Unternehmen nicht durchführbar ist, kann die Bestandsaufnahme bis zu 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag erfolgen, in diesem Fall ist jedoch der Bestand zum Stichtag durch Zu- und Abrechnungen sowohl mengen- als auch wertmäßig auf den Stichtag vor- oder zurückzurechnen. Die Belege über die Einzelbewegungen zwischen Aufnahmetag und Stichtag sind Inventurunterlagen (HFA 1/90, WPg 1990, 143).

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