Beratungsleistungen

Dieser Programmpunkt fördert Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Thema Mieterstrom. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Mieterstrommodelle. Als Beratungsleistungen werden insbesondere folgende Leistungen angesehen:

  • Erarbeitung von Konzepten
  • Erstellung von Gutachten
  • Erstellung von Studien
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Planung und Umsetzung eines Mieterstrommodells.

Eine Bratung wird nur gefördert, wenn diese von einem unabhängigen und qualifizierten Berater durchgeführt wird. Als Berater werden auch Beratungsunternehmen anerkannt.

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