Gefördert werden alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die auch über die KfW-Förderprogramme
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151),
- Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152) und
- Altersgerecht Umbauen
Verweis auf KfW-Programme
gefördert werden. Insoweit wird auf diese Programme verwiesen. Über diese Programme fördert das Land Bayern mit seinem Programm "Wohnen modernisieren" noch folgende Maßnahmen:
- Veränderungen des Wohnungszuschnittes
- Erneuerung von Sanitärinstallationen
- Erneuerung der Wasserversorgung
- Erneuerung von Fußböden
- Teilrückbau von Gebäuden
- Barrierereduzierung
- Verbesserung der Außenanlagen (z. B. Schaffung von Grünanlagen, Kinderspielplätzen)
- Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung der baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung
- sonstige Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Hochwasser- und Lärmschutz
- Radonsanierung
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