Gefördert werden alle Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die auch über die KfW-Förderprogramme

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151),
  • Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen (152) und
  • Altersgerecht Umbauen

Verweis auf KfW-Programme

gefördert werden. Insoweit wird auf diese Programme verwiesen. Über diese Programme fördert das Land Bayern mit seinem Programm "Wohnen modernisieren" noch folgende Maßnahmen:

  • Veränderungen des Wohnungszuschnittes
  • Erneuerung von Sanitärinstallationen
  • Erneuerung der Wasserversorgung
  • Erneuerung von Fußböden
  • Teilrückbau von Gebäuden
  • Barrierereduzierung
  • Verbesserung der Außenanlagen (z. B. Schaffung von Grünanlagen, Kinderspielplätzen)
  • Verbesserung der Energieeffizienz unter Beachtung der baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung
  • sonstige Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Hochwasser- und Lärmschutz
  • Radonsanierung

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