Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an einen einheitlichen Gewerbebetrieb

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Planung und Projektierung von Gewächshäusern einerseits (§ 15 EStG) und die Züchtung seltener ausländischer Pflanzenarten andererseits (§ 13 EStG) ist kein einheitlicher Gewerbebetrieb, sofern beide Betätigungen nebeneinander betrieben werden und sich allenfalls reflexartig befruchten.

 

Normenkette

EStG §§ 13, 15; GewStG § 2

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Kläger einen oder zwei Gewerbebetriebe unterhält.

Seit dem xx.9.2013 führt der Kläger seinen –hier streitgegenständlichen– Betrieb X, in dem er die Planung, Projektierung und Bauleitung von Gewächshäusern übernimmt.

Am xx.11.2013 meldete der Kläger einen zweiten Betrieb „Y” an. Gegenstand dieses Unternehmens ist die Züchtung künstlich vermehrter seltener aus dem Ausland bezogener Pflanzenarten und die Schaffung neuer Hybride für den Onlineversand.

Der Kläger ermittelte den Gewinn beider Betriebe in einem einheitlichen Jahresabschluss im Wege des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 5 des Einkommensteuergesetzes 2009 (EStG 2009).

Im Jahre 2017 führte der Beklagte (das Finanzamt –FA–) bei dem Kläger eine Betriebsprüfung durch. Unter Tz. 2.13 des Prüfungsberichts vom 31.7.2018 führte der Prüfer aus, das Betreiben des Planungsbüros und des Einzelhandels mit exotischen Pflanzen seien ungleichartige und sich nicht ergänzende Tätigkeiten, die keinen einheitlichen Gewerbebetrieb bildeten. Diese gewerblichen Tätigkeiten seien nicht zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen. Es sei von einer Selbständigkeit der beiden Aktivitäten auszugehen, die mangels wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhangs auch nicht zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammenzufassen seien.

Der Einzelhandel Y sei bereits seit 2013 unter der Steuernummer 000/0000/0001 aufgenommen worden, da bereits 2013 vorweggenommene Betriebsausgaben zu dem Verlust laut Anlage 1 zum BP-Bericht geführt hätten. Unter dieser Steuernummer seien Gewerbesteuererklärungen, Anlagen EÜR oder Bilanzen ab 2016 sowie Lohnsteueranmeldungen ab 2017 für den Einzelhandel einzureichen. Für die Jahre 2013 bis 2015 seien die in der Anlage 1 zum Prüfungsbericht ausgewiesenen Positionen der vorliegenden GuV nur dem Pflanzenhandel zugerechnet worden. Andere Aufwendungen, die ggf. beide Gewerbebetriebe beträfen, seien hierbei nicht berücksichtigt worden. Während der Betriebsprüfung habe die Möglichkeit bestanden, gesonderte Einnahmeüberschussrechnungen für den Pflanzenhandel einzureichen. Davon sei aber kein Gebrauch gemacht worden. Aufwendungen des Pflanzenhandels seien nicht gekürzt worden, da im Rahmen der Schlussbesprechung durch den Kläger versichert worden sei, dass sämtliche Kosten betrieblich veranlasst seien. Der in Anlage 1 ausgewiesene Verlust werde für Gewerbesteuerzwecke von Amts wegen unter der neuen Steuernummer festgestellt. Die Einkommensteuerfestsetzungen ergingen vorläufig hinsichtlich der Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb Y, weil derzeit die Gewinnerzielungsabsicht nicht abschließend beurteilt werden könne.

Die Verluste aus dem Pflanzenhandel ergaben sich nach Anlage 1 zum Betriebsprüfungsbericht wie folgt (Beträge in EUR):

2013

2014

2015

Umsatzerlöse

4300

Erlöse 7 % Umsatzsteuer

xx.xxx,xx

xx.xxx,xx

4310

Erl. Inl. stp. EU 7 % USt

x.xxx,xx

4315

Er. I. stp. EU 19 % USt

xx,xx

Summe Einnahmen

xx.xxx,xx

xx.xxx,xx

Wareneinkauf u. Anschaffungsnebenkosten

5559

Steuerfr. Einfuhren

xx.xxx,xx

xx.xxx,xx

5840

Zölle/Einfuhrabgaben

xxx,xx

x.xxx,xx

Personalaufwand

6010

Löhne

6020

Gehälter

x.xxx,xx

x.xxx,xx

6035

Löhne für Minijobs

x.xxx,xx

x.xxx,xx

6040

P.Steuer f. Aushilfen

xx,xx

xx,xx

6069

Pausch.Steuer so.Bez.

xx,xx

6110

Gesetzl. soz. Aufwe.

x.xxx,xx

x.xxx,xx

6120

Beitr. Berufsgenossenschaften

xxx,xx

xx,xx

6130

Frw. soz. Aufw. Lst-fr.

xxx,xx

xx,xx

Miet- und Pachtaufwendungen

6310

Miete Lagerraum K

x.xxx,xx

x.xxx,xx

Gebühren und Beiträge

6430

Sonst. Abgaben ebay/Paypal

x.xxx,xx

x.xxx,xx

Aufwendungen für Leasing

6560

Mietleasing Kfz Ausland

xxx,xx

x.xxx,xx

x.xxx,xx

Reisekosten Arbeitnehmer

6650

Reisekosten AN Ausland

x.xxx,xx

x.xxx,xx

6660

Reisekosten Übernachtung

xx.xxx,xx

xx.xxx,xx

6663

Fahrtkosten

Reisekosten Unternehmer

6670

Reisekosten

xx,xx

x.xxx,xx

xx.xxx,xx

6672

Reisekosten UNn. abz.

xx,xx

xx,xx

6673

Fahrtkosten

x.xxx,xx

x.xxx,xx

xx.xxx,xx

6674

Verpflegung

xxx,xx

xxx,xx

xxx,xx

6680

Übernachtung/NK

x.xxx,xx

x.xxx,xx

1

Übernachtung

x.xxx,xx

Frachten/Verpackungen

6700

Kosten der Warenabgabe

xxx,xx

x.xxx,xx

6710

Verpackungsmaterial

x.xxx,xx

xxx,xx

6740

Ausgangsfrachten/Ausland

x.xxx,xx

x.xxx,xx

So. betriebliche Aufwendungen

6780

Fremdarbeiten C

xx.xxx,xx

xx.xxx,xx

Aufwendungen für Kommunikation

6800

Porto

xxx,xx

x.xxx,xx

x.xxx,xx

Fortbildungskosten

6821

Fortbildungskosten Ausland

x.xxx,xx

xx.xxx,xx

Summe Ausgaben

x.xxx,xx

xxx.xxx,xx

xxx.xxx,xx

Verlust Pflanzen/Ausland

x.xxx,xx

xxx.xxx,xx

xxx.xxx,xx

Entsprechend den Feststellungen der Außenprüf...

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