Der Gründungsaufwand, der in der Satzung der GmbH festgelegt wird, ist nicht auf 10 % begrenzt, wenn der Gesellschaft freies Kapital in ausreichender Höhe zusteht (KG v. 26.10.2021 – 22 W 44/21, GmbHR 2022, 32 m. Anm. Wachter = GmbH-StB 2022, 77 [Tomat]).

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