Experten einbinden

Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de.

Der Energieeffizienz-Experte hat die Aufgabe, ein energetische Gesamtkonzept für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik zu entwickeln. Zudem erstellt er für förderrelevante Maßnahmen die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag" (gBzA) aus.

Ist die Maßnahmen abgeschlossen, bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen und die Einsparungen von Primär- und Endenergie und CO2. Weiterhin ist er beauftragt, die für die Maßnahmen angefallenen förderfähigen Kosten zu bestätigen.

 
Hinweis

Denkmal

Wird eine Sanierung zum Effizienzgebäude Denkmal oder eine Sanierung von Baudenkmalen zu sonstigen Effizienzgebäuden durchgeführt, müssen ausschließlich die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführten Experten der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude Denkmal" eingebunden werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge