Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein:

  • Privatpersonen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Mieter oder Pächter

Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentümer sein. Antragsberechtigt sind auch Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.

Förderausschlüsse

Von einer Förderung ausgeschlossen sind entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)

  • zwischen verbundenen Unternehmen i. S. d. § 15 AktG bzw. die Übernahme des geförderten Unternehmens in einen solchen Unternehmensverbund
  • zwischen Unternehmen und deren Gesellschaftern bzw. den Gesellschaftern nahestehenden Personen i. S. v. § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 InsO
  • im Rahmen bzw. infolge von Betriebsaufspaltungen
  • zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern sowie
  • der Erwerb eigener Anteile

und die Umgehungen der vorgenannten Tatbestände (z. B. durch Treuhandgeschäfte).

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