BMF, Schreiben v. 12.01.2024, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004, BStBl I 2024, 176

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.4 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.

Die DSFinV-K in der Version 2.4 ist auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern veröffentlicht und kann unter folgenden Link aufgerufen werden:

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html

Die DSFinV-K in der Version 2.4 beinhaltet redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die Neufassung des AEAO zu § 146a ab dem 1. Januar 2024 . Inhaltliche Änderungen zur Version 2.3 erfolgten nicht. Deshalb ist eine Anwendung der DSFinV-K in der Version 2.3 ausreichend und Systeme müssen nicht an die Fassung 2.4 angepasst werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

 

Normenkette

KassenSichV § 4

 

Fundstellen

BStBl I, 2024, 176

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