Die Wahl der Einzelveranlagung in der Einkommensteuererklärung durch den Insolvenzverwalter stellt keine zur Masseverbindlichkeit führende Handlung i.S.d. § 55 Abs. 1 InsO dar.

FG Münster v. 15.12.2023 – 12 K 1324/21 E, EFG 2024, 402, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 5/24

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