Der Gewinn aus der Veräußerung eines anteilig mit einer atypischen Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils unterliegt nur insoweit der GewSt, als er auf den mit der Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteil entfällt.

FG Münster v. 15.9.2022 – 1 K 2751/20 G, EFG 2023, 69, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 26/22

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