Von einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte gewährte Altersrenten sind keine nachträglichen Einkünfte aus selbständiger Arbeit i.S.d. Art. 14 Abs. 1 DBA-Portugal. Der von Portugal vor dem 1.4.2020 verliehene RNH-Status, mit dem eine zehnjährige Steuerbefreiung für Rentenleistungen verbunden ist, führt hinsichtlich dieser zur Anwendung der Rückfallklausel des Art. 22 Abs. 1 S. 2 DBA-Portugal.

FG Rheinland-Pfalz v. 15.11.2023 – 1 K 2026/22, EFG 2024, 286, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 1/24

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