Bei der Bewertung eines GmbH-Anteils i.R.d. vereinfachten Ertragswertverfahrens sind Zollabgaben, über die mit einem anderen europäischen Staat ein Rechtsstreit geführt wurde, als außerordentliche Aufwendungen hinzuzurechnen.

FG Münster v. 5.12.2023 – 3 K 1777/23 F

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