Schäubles 10-Punkte-Plan gegen Steueroasen und Geldwäsche

Nach der Aufdeckung anonymer Briefkastenfirmen in Panama legt Finanzminister Wolfgang Schäuble einen 10-Punkte-Plan im Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäsche vor. 

Nach der Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama legt Finanzminister Wolfgang Schäuble einen Zehn-Punkte-Plan im Kampf gegen Steuerbetrug und Geldwäsche vor. Damit soll es künftig schwieriger werden, Geld vor dem Staat in Steueroasen zu verstecken.

Weltweites Firmenregister

In dem Plan schlägt Schäuble unter anderem ein weltweites Firmenregister vor, um "die Hintermänner von Unternehmenskonstruktionen transparenter zu machen". Solche nationalen Transparenzregister müssten dann weltweit miteinander vernetzt werden. Vereinheitlicht werden sollten aus Sicht Schäubles auch die verschiedenen nationalen und internationalen "schwarzen Listen" mit Steueroasen, um bestimmte Geschäfte zu unterbinden.

Schärfere Strafen

Künftig sollten zudem auch in Deutschland und Europa Fehlverhalten von Unternehmen und Banken schärfer belangt und dabei auch Manager stärker in Haftung genommen werden. Vorbild sind unter anderem die USA. Ein generelles Verbot von Briefkastenfirmen lehnt Schäuble ab. Auch Panama wird in dem Aktionsplan genannt: "Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten."

Automatischer Informationsaustausch

"Wir arbeiten mit großem Nachdruck daran", sagte Schäuble am Sonntagabend in der ARD. Durch die "Panama Papers" erhöhe sich der Druck auf die Länder, die bisher noch nicht am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten teilnehmen wollten. Auch die USA weigerten sich. Mit diesem Informationsaustausch und weltweit vernetzten Transparenzregistern werde es Fortschritte geben: "Wenn ich die beiden System habe, dann finde ich alle ... Leute, die solche Oasen nutzen, um entweder Geld zu waschen oder Steuern zu hinterziehen." Einfach zu sagen, Briefkastenfirmen verbieten, klinge schön, funktioniere aber nicht, sagte Schäuble.

Gesetzentwurf bis zur Sommerpause

Ein Medien-Konsortium hatte in den "Panama Papers" über Zehntausende Briefkastenfirmen berichtet, in denen Politiker, Prominente und Sportler aus aller Welt ihr Vermögen geparkt haben sollen. Die Enthüllungen waren durch ein Datenleck bei der Kanzlei Mossack Fonseca in Panama möglich geworden. Laut der Zeitung "Die Welt" will die Bundesregierung bis zur Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Das Vorhaben sei Teil der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU.

Keine Flucht in die Verjährung

Nach dem Willen Schäubles sollen sich zudem Steuerbetrüger "nicht in die Verjährung" flüchten können: "Es ist nicht hinnehmbar, wenn Steuerhinterzieher auf Straffreiheit durch Verjährung spekulieren können, indem sie Auslandsbeziehungen verschweigen", heißt es in dem 10-Punkte-Plan. Die Verjährungsfrist sollte erst dann beginnen, wenn ein Steuerpflichtiger Meldepflichten für Auslandsbeziehungen nachgekommen sei.

Kampf gegen Geldwäsche

Zugleich soll in Deutschland der Kampf gegen Geldwäsche verstärkt werden. Fortschritte seien auch im Nicht-Finanzsektor nötig. Für die Geldwäschekontrolle im gewerblichen Bereich seien im Wesentlichen die Bundesländer verantwortlich. Die Zentralstelle für

Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ("Financial Intelligence Unit") werde vom Bundeskriminalamt zum Zoll verlagert und dabei mit neuen Kompetenzen und deutlich mehr Personal ausgestattet.

Beratungen der G20

Auch die Finanzminister der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) beraten am Rande der IWF-Frühjahrstagung diese Woche in Washington über Wege zu mehr Transparenz. Grüne und Linke werfen der Bundesregierung vor, jahrelang zu wenig gegen Geldwäsche und Helfershelfer in deutschen Banken getan zu haben.

Eckpunkte im Überblick

  1. Panama: Das Land wird aufgefordert, rasch am automatischen Informationsaustausch teilzunehmen: "Wenn Panama nicht rasch kooperiert, werden wir dafür eintreten, bestimmte in Panama getätigte Finanzgeschäfte international zu ächten."
  2. Schwarze Listen: Die Listen der bei Steuerbetrug und Geldwäsche unkooperativen Länder sollen international vereinheitlicht werden. Europa sollte mit einer gemeinsamen Liste vorangehen.
  3. Informationsaustausch: Es sollten möglichst alle Staaten und Gebiete den neuen Standard für den automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen umsetzen.
  4. Überwachung: Der Informationsaustausch sollte durch die Industrieländerorganisation OECD überwacht werden. Es sollten auch "wirksame Sanktionen für nachlässige oder nicht kooperierende Staaten" entwickelt werden.
  5. Geldwäsche-Register: Ein Firmenregister soll "Hintermänner von Unternehmenskonstruktionen transparenter" machen. Auch sollen  "wirtschaftlich Begünstigte" leichter identifiziert werden können. Mit der vierten Anti-Geldwäsche-Richtlinie sei ein solches Register in der EU vereinbart worden. "Deutschland führt dieses Register zeitnah ein", heißt es in dem Plan.
  6. "Vernetzen ": Nationale Register sollen weltweit vernetzt werden. 
  7. "Steuergestaltung": Die G20-Länder haben schon Offenlegungspflichten für Anbieter von Steuersparmodellen beschlossen. Dies soll forciert werden.
  8. "Strafen": Bei Fehlverhalten sollen - wie in den USA - auch in Deutschland und Europa von den Aufsichtsbehörden verhängte Sanktionen eine stärkere Rolle spielen. Unternehmen müssen die Verantwortlichen stärker in Regress nehmen.
  9. "Verjährung": Es sei nicht hinnehmbar, wenn Steuerhinterzieher auf Straffreiheit durch Verjährung spekulieren können, indem sie Auslandsbeziehungen verschweigen.
  10. "Geldwäsche/Länder": Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland werden verstärkt - auch im Nicht-Finanzsektor, für den im Wesentlichen die Bundesländer zuständig sind.
dpa