Jahressteuergesetz 2018: Einführung

Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2018 am 23.11.2018 zugestimmt Das Top-Thema gibt einen Überblick über die wesentlichen Gesetzesänderungen.

Einführung

Erstmals seit 2010 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 25.06.2018 wieder einen Referentenentwurf für ein Gesetz mit der Bezeichnung Jahressteuergesetz (JStG 2018). Mit dem vom Bundeskabinett am 01.08.2018 beschlossenen Regierungsentwurf verlor jedoch auch das als Jahressteuergesetz 2018 gestartete Gesetz diesen Namen und firmiert seitdem als "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften".

Damit wird die zum Zeitpunkt des Regierungsentwurfs wesentlichste Neuregelung des Gesetzes, die Einführung einer Mehrwertsteuerhaftung für Online-Marktplätze, öffentlichkeitswirksam in den Vordergrund gestellt. Die weiteren, teils später hinzugekommenen inhaltlichen Highlights des Gesetzes sind die Aufhebung der bisherigen Regelung zum quotalen Verlustuntergang und die Reaktivierung der Sanierungsklausel beim Verlustabzug für Körperschaften (§ 8c KStG) sowie das Inkraftsetzen der Steuerfreistellung von Sanierungsgewinnen (§ 3a EStG, § 7b GewStG), die bisher noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichten Genehmigung durch die Europäische Kommission stand. Nicht aufgenommen wurde dagegen die Bitte des Bundesrats, die GWG-Grenze auf 1.000 EUR anzuheben.

Der Bundestag hat das Gesetz am 08.11.2018 in 2./3. Lesung angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 23.11.2018 zugestimmt.

Einen Überblick über wesentliche Änderungen enthält unsere Übersicht.

Teil 2: Änderungen im Einkommensteuergesetz