BMF: Ausbau der Transparenz im Steuerbereich

Das BMF weist darauf hin, dass Deutschland sich zwei staatenübergreifenden Erklärungen mit der Absicht angeschlossen hat, das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und den geänderten Common Reporting Standard (CRS) umzusetzen und mit dem zwischenstaatlichen Informationsaustausch nach Möglichkeit in 2027 zu beginnen.

In Reaktion auf die Verbreitung moderner Zahlungs- und Investmentmethoden, insbesondere der wachsenden Bedeutung von Kryptowerten, hat die OECD im Auftrag der G20 den gemeinsamen Meldestandard CRS aktualisiert. Dieser ist seit 2017 Grundlage für den weltweiten automatischen Finanzkonteninformationsaustausch.

Mit dem CARF wurden daneben neue, standardisierte Sorgfalts- und Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister entwickelt. Der aktualisierte CRS und das CARF dienen gemeinsam dem Ziel, die erforderliche Transparenz im Steuerbereich herzustellen, um Steuerhinterziehung zu verhindern und das Steueraufkommen sicherzustellen.

Ablauf des Finanzkonteninformationsaustauschs

Finanzinstitute beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleister sollen nach der Mitteilung des BMF v. 10.11.2023 an die nationalen Steuerbehörden jährlich Informationen zu im Ausland steuerlich ansässigen Personen melden, für die sie Finanzkonten führen beziehungsweise für die sie Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt haben.

Die Informationen werden automatisch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten ausgetauscht. Das BMF weist außerdem darauf hin, dass die als DAC 8 bezeichnete Aktualisierung der EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023) bereits die Umsetzung beider Regelwerke und den automatischen Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten vorsieht.

Wortlaut der Erklärung 10.11.2023: Gemeinsames Engagement für die Umsetzung des Melderahmens für Kryptowerte

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