Die Finanzverwaltung hat die Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer bekannt gegeben.
Anmeldung von Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer
Die Anmeldung der Versicherungsteuer erfolgt nach § 8 Versicherungsteuergesetz, die Anmeldung der Feuerschutzsteuer nach § 8 Feuerschutzsteuergesetz. Die Neufassungen der Formulare basieren auf die Neuregelungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3.12.2020.
BMF, Schreiben v. 23.3.2021, III C 4 - S 6532/19/10001 :004