Das Bayerische LfSt hat eine Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten veröffentlicht.
Die bayerische Finanzverwaltung weist daraufhin, dass Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten je nach Organisationsform der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen.
Informationen zum Download
In der Broschüre (pdf) gibt die Finanzverwaltung einen Überblick zu
- Umsatzsteuerbefreiungen,
- Umsatzsteuerpflicht und
- Vorsteuerabzug.
Bayerisches LfSt, Information v. 17.7.2018