Stichtag zur Abgabe der Steuererklärungen 2015

Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, haben generell den 31.5.2016 als gesetzlich vorgeschriebenen Termin zu beachten.

Allgemeine Fristverlängerung nur bei Inanspruchnahme der steuerberatenden Berufe oder Lohnsteuerhilfevereine

Ausnahmen bilden u. a. die Steuererklärungen, die von Vertretern der steuerberatenden Berufe (z. B. Steuerberater) oder von Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden. Für diese gilt im Allgemeinen eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016. Unternehmer sind dabei verpflichtet, ihre Jahressteuererklärungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt zu übermitteln.

Arbeitnehmer, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, haben 4 Jahre Zeit. Ihre Steuererklärung 2015 kann bis zum 31.12.2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Diese sog. Antragsveranlagung betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die eine Rückerstattung der vom Arbeitgeber zu viel einbehaltenen Lohnsteuer erreichen wollen.

Landesamt für Steuern Bayern v. 3.5.2016